Wie öffentlich-rechtliche Sender in Europa finanziert werden

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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In vielen europäischen Ländern gibt es ein öffentlich-rechtliches oder vergleichbares Rundfunksystem. Es wird oft durch Gebühren finanziert. Einige Beispiele:

SCHWEIZ – Die Rundfunkanstalt SRG – das Schweizer Pendant zu ARD und ZDF – wird überwiegend aus Gebühren finanziert. Jeder Haushalt, der ein Empfangsgerät für Radio und Fernsehen hat, muss sie zahlen. Bei einer Volksabstimmung im März 2018 entschieden sich die Schweizer gegen die Abschaffung der Gebühren.

ÖSTERREICH – Hier bezieht der öffentlich-rechtliche ORF Rundfunkgebühren. Jeder Haushalt muss für TV- und Radiogeräte eine Abgabe zahlen. Die Kosten variieren je nach Wohnort.

DÄNEMARK – Noch werden Rundfunkgebühren pro Haushalt erhoben. Sie sollen aber vom nächsten Jahr an durch Änderungen am persönlichen Steuer-Freibetrag graduell ersetzt werden. 2022 sollen sie ganz abgeschafft sein.

GROßBRITANNIEN – Jeder Haushalt muss einen Festbetrag im Monat für die British Broadcasting Corporation (BBC) zahlen. Die Kosten für die TV-Lizenzen unterscheiden sich nach Farb- und Schwarz-Weiß-Geräten.

FRANKREICH – Auch hier gehören Rundfunkgebühren zu den wichtigsten Einnahmequellen des öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie fallen für Geräte an, mit denen TV-Programme empfangen werden können und werden einmal im Jahr zusammen mit der Wohnsteuer berechnet.

NIEDERLANDE – Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird aus Steuermitteln finanziert. Die Rundfunkgebühr wurde im Jahr 2000 abgeschafft und durch eine erhöhte Einkommensteuer ersetzt.
[dpa]

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93 Kommentare im Forum

  1. Nun wäre es nicht hilfreich für die deutschen GEZ Melkkühe gewesen, wenn ihr die Gebühren der angesprochenen Länder veröffentlicht hättet? Nur mal so!
  2. Am 18.7. entscheidet ja das Bundesverfassungsgericht über unseren Rundfunkbeitrag. Weniger über das Grundsätzliche, sondern mehr über mögliche Ungerechtigkeiten.
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