Wird bald live aus den Bundesgerichten gestreamt?

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Die obersten Bundesgerichte können zukünftig ihre Urteile im Netz übertragen. Das gab der Bundesrat mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf bekannt.

Zwar gehört eine Live-Übertragung aus dem Gerichtssaal (noch) nicht zum deutschen Standard, aber immerhin bestehe die Möglichkeit dafür. Der Gesetzesentwurf dafür kam am vergangenen Freitag aus dem Bundestag.

Wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte dürfen nun live im Fernsehen, Radio oder Internet übertragen werden. Mit der Initiative soll die Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren erweitert und der Rechtsstaat mehr Menschen näher gebracht werden, heißt es.
 
Mit der Entscheidung der Länderkammer wird eine Übergangsphase von bis zu einem halben Jahr eingeläutet. Dann können das Bundsverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof sowie das Bundesarbeits- oder Bundespatentgericht im Einzelfall über eine Live-Übertragung entscheiden.
 
Seit 1964 bestand das Verbot von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen, das nun Geschichte ist. Dieses sei aufgrund des „zunehmenden Umgang mit modernen Kommunikationsformen“ nicht mehr zeitgemäß, hatte die Bundesregierung den Schritt begründet.  

[PMa]

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