ZDF: Rechtsstreit um „Frontal 21“-Beitrag beigelegt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Rechtsstreit zwischen dem ZDF und dem Wort & Bild Verlag über den „Frontal 21“-Beitrag „Das Pharmakartell“ konnte einvernehmlich beendet werden. In der Dokumentation wurde der „Apotheken Rundschau“ unkritische Berichterstattung vorgeworfen.

Wie aus einer am Donnerstag vom Verlag veröffentlichten Mitteilung hervorgeht, hätten die Beklagten in allen Punkten vollumfängliche Unterlassungserklärungen abgegeben und erklärt, ihre Vorwürfe nicht mehr aufrechtzuerhalten. Im Gegenzug verzichte der Verlag auf eine Richtigstellung. Stein des Anstoßes war der Beitrag „Das Pharmakartell“ welcher am 9. Dezember 2008 im Rahmen der Magazinreihe „Frontal 21“ ausgestrahlt wurde.
 
In der Sendung wurden die Machenschaften der Pharmaunternehmen kritisch beleuchtet und über verschwiegene Nebenwirkungen oder instrumentalisierte Selbsthilfegruppen berichtet. Dazu wurde auch der Fall eines verwitweten Ehemanns geschildert, dessen Ehefrau Selbstmord beging. Die Frau habe in der Zeitschrift über Antidepressiva gelesen und sie sich daraufhin von ihrem Arzt verschreiben lassen. Während des Beitrags war eine Szene zu sehen, die den verwitweteten Eheman zeigte, wie er im Artikel „Wege aus der Depression“ aus der „Apotheken Umschau“las.

In besagter Szene berichtete eine Sprecherin, dass der Mann die Zeitschrift beschuldige, am Tod seiner Frau mitverantwortlich zu sein. Er selbst hatte dem Blatt vorgeworfen, dass die veröffentlichten Informationen nicht objektiv waren und das in der Zeitschrift die „Werbebroschüren der Pharma-Firmen widergegeben werden“. Ein anonymer Marketingmanager hatte darüber hinaus erzählt, dass Pharmakonzerne Artikel in Auftrag geben, die dann in Fachzeitschriften gedruckt werden. Dies sei auch bei der „Apotheken Umschau“ der Fall gewesen. Die Redakteure Astrid Randerath und Christian Esser wurden für die Dokumentation mit dem Hanns-Joachim-Friedrichs-Förderpreis ausgezeichnet.
 
Der Verlag verklagte im Anschluss das ZDF sowie die beiden Redakteure, da in dem Beitrag der Eindruck entstanden sei, in der Zeitschrift würde nicht ausreichend über mögliche Nebenwirkung neuer Medikamente berichtet. Zuschauer könnten den Eindruck gewinnen, dass besagte „Apotheken Umschau“  am Tod der Frau Mitschuld trage.
 
Die Beilegung des Rechtsstreits sieht Hartmut Becker, Facharzt für Allgemeinmedizin und für die Redaktionen und die medizinische Fachwissenschaft verantwortlicher Geschäftsführer des Wort & Bild Verlags, als eine „Bestätigung der Seriosität und der Unabhängigkeit unserer Medien“. Die Redaktion der Fachzeitschrift sehe sich damit als rehabilitiert an. [rh]

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