ZDF-Staatsvertrag: „Gremien nicht künstlich aufblasen“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Große Aufgabe für die Regierung: Ein neuer Staatsvertrag fürs ZDF muss her – und zwar einer mit weniger politischem Einfluss. Doch wie kann der aussehen? Diese Frage wurde am Mittwoch in Berlin diskutiert, mit dem Konsens, dass es größerer Veränderungen bedarf, als schlicht die Anzahl der Gremienmitglieder aufzublasen. Doch das birgt viele Probleme.

Seit dem 25. März ist es amtlich: Der Staatsvertrag des ZDF ist in seiner aktuellen Form zumindest teilweise verfassungswidrig. Vor allem die Zusammensetzung der Gremien lässt sich dabei nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht mit der Vorgabe der staatsferne vereinen, denn der Einfluss der Politik auf die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ist nach Ansicht der Richter viel zu groß. Die Konsequenz: Bis zum 30. Juni 2015 muss nun ein neuer Staatsvertrag her – und zwar einer, der tatsächlich staatsfern ist. Doch wie kann das neue Regelwerk aussehen? Was muss sich ändern? Darüber haben sich am Mittwoch auch die Teilnehmer einer vom Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) in Berlin veranstalteten Diskussionsrunde ausgetauscht – mit vielen Fragen und (noch) wenigen Antworten.
 
Denn Vorschläge für konkrete Konzepte suchte man in Berlin noch vergeblich. Vielmehr ging es den Vertretern von ARD, ZDF, den Medienanstalten sowie allen anderen medienpolitisch Interessierten in erster Linie darum, das Urteil selbst und seine Folgen zu beleuchten. Dabei herrschte bei den Teilnehmern Einigkeit darüber, das es größerer Veränderungen bedarf, um die Vorgaben der Karlsruher Richter zu erfüllen. Diese haben in ihrem Urteil festgeschrieben, das staatsnahe Personen künftig maximal ein Drittel der Gremien ausmachen dürfen. Der ZDF-Fernsehrat liegt mit 44 Prozent im Moment deutlich darüber.

Das Problem zu lösen obliegt nun dem Gesetzgeber. Denn das Bundesverfassungsgericht hat lediglich die Drittel-Grenze festgeschrieben und der Politik weite Spielräume für die Umsetzung gelassen. Nach Ansicht der Diskussionsteilnehmer dürfe die Lösung aber nicht heißen, die Anzahl der Gremienmitglieder künstlich aufzublasen, bis das Verhältnis mit dem vorgeschriebenen Drittel wieder stimmt. Derzeit zählt der Fernsehrat 77 Mitglieder, mit einem solchen Konzept würde sich deren Anzahl deutlich der 100 nähern, was wiederum die Arbeitsfähigkeit des Gremiums lähmen könnte.
 
Schließt man diese Option aus, bliebe im Umkehrschluss die Alternative, die Zahl der staatsnahen Personen drastisch zu reduzieren. Das heißt, einige Mitglieder müssten ihren Stuhl räumen und der Fernsehrat würde personell etwas kleiner werden. Auch diese Variante wurde in Berlin in den Raum gestellt, allerdings nicht weiter diskutiert.
 
An dieser Stelle stellt sich die Frage, wie ein Plan C aussehen könnte. Die Möglichkeit, die Politik gänzlich aus den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verbannen, scheint dabei weder bei der Politik selbst noch bei den Rundfunk-Vertretern Anklang zu finden. So dürfe nicht vergessen werden, dass auch der Staat einen Teil der in den Gremien abzubildenden Vielfalt stellt. Zudem werden über ihn die Interessen all derer vertreten, die nicht durch Gewerkschaften, Kirchen oder auch Verbände – also den staatsfernen Personen – repräsentiert werden. Es spricht momentan also vieles für eine Reduzierung, auch wenn diese in Berlin nicht konkret gefordert wurde.
 
So oder so dürfen die staatsnahen Personen künftig nicht mehr als ein Drittel aller Mitglieder stellen. Entscheidend ist dabei die Frage, wie Staatsnähe definiert werden muss. Herausgehobene Personen mit politischer Verantwortung in einer Partei oder der Regierung wurden von den Richtern in Karlsruhe als staatsnah eingestuft. Doch auch fernab dieser Ebene gilt es nun für den neuen Staatsvertrag festzulegen, wo Staatsnähe genau beginnt.
 
Kopfzerbrechen bereitet den Beteiligten zudem auch die Vorgabe der Vielfalt. Diese besagt, dass die Interessen möglichst vieler politischer wie gesellschaftlicher Gruppen vertreten werden müssen, um so auch eine gewisse Brechung in der Zusammensetzung zu garantieren. Dabei wollen die Richter mehr Dynamik sehen. So sollen künftig auch kleinere Parteien und Verbände zum Zug kommen. ARD und ZDF sehen hier allerdings noch einige Probleme, vor allem was das Auswahlverfahren betrifft. Denn um einen Sitz bewerben könnte sich dann von der Gewerkschaft bis zum Karnevalsverband jeder. Auch hier stellt sich wieder die Frage, ob und wo Grenzen zu ziehen sind. Immerhin wird von den Mitgliedern ein gewisser Sachverstand gefordert, damit diese ihrer Aufgabe auch wirklichnachkommen können – eine Vorgabe, die sich nicht immer mit dem Gebot der Vielfältigkeit vereinen lasse.
 
Die Berliner Diskussionsrunde hat viele Fragen aufgeworfen, konkrete Antworten auf diese sind in nächster Zeit aber nicht zu erwarten. Denn wie Harald Hammann, der als Leiter des Medienreferats der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in den Vorgang involviert ist, bekundete, wird nun erst einmal eine Arbeitsgruppe aus Experten zusammentreten, um die entsprechenden Punkte durchzusehen. Im Frühsommer sollen die nötigen Änderungen dann von den Ministerpräsidenten auf den Weg gebracht werden, sodass wohl nicht vor Herbst mit konkreten Vorschlägen gerechnet werden kann.
 
Die Zeit zum Handeln ist dabei durchaus knapp bemessen, wie in Berlin mehrfach betont wurde. So erscheint eine Zeitspanne von 15 Monaten auf den ersten Blick zwar lang, doch der neue Staatsvertrag muss auch durch alle Landtage gebracht werden. Zudem stehen mit dem Jugendkanal, dem Rundfunkbeitrag oder auch dem Medienstaatsvertrag zahlreiche andere Themen parallel auf der Tagesordnung. Fest steht aber, dass die Mitte 2016 anstehende Neuwahl der ZDF-Gremien bereits unter dem neuen Staatsvertrag von statten gehen soll. [fm]

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  1. AW: ZDF-Staatsvertrag: "Gremien nicht künstlich aufblasen" Den ÖR eindampfen auf max. drei unabhängige Informations- und Nachrichtensender.
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