Zukunft der ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann bleibt offen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der aktuelle Vertrag der ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann läuft am heutigen Donnerstag aus. Damit bleibt ihre Zukunft im Senderverbund offen. Wiedemann hatte die ARD-Intendanten im Frühjahr wegen Mobbing auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt.

Bisher ist ein Ende des Konflikts nicht in Sicht. Die ARD hatte ihrer Generalsekretärin eine Vertragsverlängerung für weitere fünf Jahre unterbreitet. Bis Mittwochabend hatte sich Wiedemann dazu jedoch nicht geäußert, meldete die Tageszeitung „Süddeutsche“ am Donnerstag. Die Generalsekretärin erhob zuvor schwere Vorwürfe gegen die ARD-Intendanten. Diese hätten sie aus ihrer Position mobben wollen, um das Generalsekretariat abzuschaffen.
 
Bei einer mündlichen Verhandlung vor der 59. Kammer des Berliner Arbeitsgerichts im März beschuldigte Hans Georg Meier, Anwalt der ARD-Generalsekräterin Wiedemann, die ARD-Intendanten der „Ausgrenzung, Diskriminierung und Missachtung“. Das Mobbing sei so massiv gewesen, dass seine Mandantin psychisch erkrankt sei und sich in medizinischer Behandlung befinde (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).

Hintergrund des Rechtsstreits ist das im Jahr 2006 gegründete Generalsekretariat der ARD. In dieser Funktion sei Wiedemann für die Politik, für Verbände, andere gesellschaftliche Institutionen und die Presse kontinuierliche Ansprechpartnerin in rundfunk- und medienpolitischen Fragen. Rechtsanwalt Meier warf den ARD-Intendanten vor, seiner Mandantin in den vergangenen Jahren vertragswidrig Aufgaben entzogen zu haben, um das Generalsekretariat wieder abzuschaffen.
 
Der ARD-Anwalt, Günter Schmitt-Rolfes, wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass das Generalsekrätariat den ARD-Vorsitz lediglich „unterstütze“. Der Fall beschäftigt nun das Landesgericht Berlin, dass den ersten Verhandlungstag für den 8. September angesetzt hat. [frt]

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