Zusammenarbeit bei Kino-Gemeinschaftsproduktionen geregelt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Zwei Jahre wurde hart verhandelt. Jetzt haben sich die ARD und die Allianz Deutscher Produzenten, der Verband Deutscher Filmproduzenten und der Film- und Medienverband NRW über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film- und Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen der ARD verständigt.

Mit den neuen Eckpunkten wird erstmals eine Differenzierung der Rechteeinräumung nach Finanzierungsbeteiligung der ARD-Anstalten vorgenommen. Je kleiner der Finanzierungsanteil der Sender ist, desto mehr Rechte verbleiben nun beim Produzenten und umgekehrt.

Die ARD verzichtet bei geringer Finanzierungsbeteiligung der Sender auf das Zustimmungserfordernis für eine Pay-TV-Auswertung vor Erstausstrahlung sowie auf eine Erlösbeteiligung zugunsten der Refinanzierbarkeit der Produktionen.
 
In Abhängigkeit der jeweiligen Finanzierungsbeteiligungen wurden die Sperrfristen für Produzenten für eine kommerzielle VoD-Auswertung deutlich verkürzt. Im Gegenzug können die Sender Produktionen mit höherem Finanzierungsanteil länger in der Mediathek belassen.
 
Die Eckpunktevereinbarung wird im August in Kraft treten und hat eine Laufzeit bis 31.12.2021.
 [jrk]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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