Zweiter Eilantrag gegen ZDF-Intendantenwahl gescheitert

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Versuch eines unbekannten Bewerbers aus Hessen, sich auf juristischem Weg das Recht zu einer Gegenkandidatur bei der ZDF-Intendantenwahl zu erstreiten, ist auch in zweiter Instanz gescheitert.

Nach dem Verwaltungsgericht Mainz kippte nun auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einen Eilantrag (Az 2 B 10681/11.OVG) und entschied, dass ein Bewerber um den Intendantenposten vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen werden darf, wenn ihn keines der 77 Mitglieder des Fernsehrats unterstützt und vorschlägt. Das teilte das OLG am Freitag in Koblenz mit. Einziger Kandidat für die Nachfolge von Markus Schächter blieb damit kurz vor der Wahl Programmdirektor Thomas Bellut.

Ein Mann aus Hessen hatte sich beworben, war aber von keinem Fernsehratsmitglied unterstützt worden. Deshalb wurde er von der Wahl ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Mainz hatte einen Eilantrag auf Abbruch des Wahlverfahrens bereits abgelehnt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).

Dagegen hatte der Mann am Donnerstag Beschwerde eingelegt – mit dem Ziel, die Wahl noch zu stoppen. Er berief sich auf die Europäische Grundrechtecharta, vor allem auf Medienfreiheit, Pluralismusgebot und den Grundsatz der Gleichbehandlung. Das OLG hielt die Forderungen in seiner Eilentscheidung am Donnerstagabend für unbegründet.

Der Feuilleton-Chef der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, Claudius Seidl, hatte sich in den vergangenen Wochen ebenfalls als Intendantenkandidat beim ZDF ins Spiel gebracht – nach seinen Worten „aus der Laune einer Glosse“ heraus (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Er stecke jedoch nicht hinter dem Eilantrag, versicherte der Journalist der Nachrichtenagentur dpa. [dpa/ar]

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