Bundeskartellamt-Entscheidung noch dieses Jahr

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Die Verträge zur Verschlüsselung des Satellitensignals, die SES Astra sowohl mit der RTL-Group als auch mit MTV Deutschland abgeschlossen hat, werden so schnell wie möglich geprüft.

Dabei liegt das Augenmerk nicht primär auf der veranschlagten Gebühr von 3,50 Euro, die monatlich für den Endkunden anfallen soll, vielmehr interessiert die Konzentrationswächter, ob und vor allem wie die Sender an der Gebühr beteiligt werden.

Deswegen hat die Bonner Behörde bereits vor einiger Zeit zwei Verfahren eingeleitet, die das Dolphin-Projekt gefährden. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Freitagsausgabe schreibt, hege das Bundeskartellamt den Verdacht, dass die RTL-Group und ProSiebenSat.1 gemeinsame Sache mit dem Satelliten-Anbieter Astra machen und es im Hintergrund zu geheimen Absprachen der großen Konzerne gekommen sein könnte.
 
Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist, dass sich die ProSiebenSat.1-Sendegruppe bislang noch nicht offiziell für die Satellitenverschlüsselung ihrer Programme über die digitale Dolphin-Plattform von Astra entschieden hat.
 
Solche Absprachen wären selbstverständlich gesetzeswidrig, da somit ein geschlossener Markt entstehen würde, der einen fairen Wettbewerb unterbindet. Auch die Pauschale selbst ist nicht völlig unumstritten. Nach Angaben der SZ, die aus einer internen Notiz des Bundeskartellamts zitiert, verstoße die „Digital-Pauschale“ eventuell auch gegen den EU-Vertrag sowie das deutsche Kartellrecht.
 
Ein weiterer für die Medienwächter kritischer Aspekt ist laut SZ-Bericht der Aufbau der Receiverboxen. Denn auch im technischen Bereich darf es nicht zu Ausschlüssen einzelner Anbieter und Programmveranstalter kommen. Wie DIGITAL FERNSEHEN am Donnerstag berichtete, führt Astra deswegen auch derzeit Verhandlungen mit Premiere, um der Deregulierungsbehörde hier entgegenzukommen.
 
Kritischen Stimmen geht eine Regulierung der technischen Zugangsvoraussetzungen nicht weit genug. So verlangt z. B. der thüringische Medienwächter und stellvertretende Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) Victor Henle eine „Must-Free-Offer-Regelung“ für reichweitenstarke Programme. Damit beabsichtigt Hengle, dass wichtige und gesellschaftlich relevante Programme wie die RTL-Sender zumindest über einen digitalen Empfangsweg unverschlüsselt bleiben müssten. [lf]

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