Schurig: „Verschlüsselung von DVB-T kaum realistisch“

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Bereits 2009 könnte nach Kabel und Satellit eine Verschlüsselung des digitalen Antennenfernsehens umgesetzt werden – DIGITAL FERNSEHEN im Interview mit Christian Schurig, den Direktor der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA).

DF: Wie beurteilen Sie die Pläne für eine Verschlüsselung des digitalen Antennenfernsehens?

Schurig: Wir befinden uns in Mitteldeutschland erst seit rund acht Monaten in der ersten Verkaufsphase von DVB-T-Decodern. Es widerspricht allen Marketingerfahrungen, den Konsumenten in absehbarer Zeit mit neuen Endgeräten zu konfrontieren. Soweit mit der Verschlüsselung kein echter Mehrwert verbunden ist, sehe ich keine realistische Umsetzungschance für derartige Vorhaben auf mittlere Sicht.
 
DF: Welche Auswirkungen hätte eine Verschlüsselung der privaten Programme für den weiteren bundesweiten Ausbau von DVB-T?
 
Schurig: Wie beim Kabelfernsehen und dem digitalen Satellitenfernsehen besteht sicher auch bezüglich des terrestrischen digitalen Fernsehens der Wunsch und die Vorstellung, bei den privaten Fernsehveranstaltern, die Programme zu verschlüsseln und darüber hinaus ein Entgelt zu verlangen. Eine positive Umsetzung dieses Planes könnte insgesamt die Bereitschaft der privaten Veranstalter stärken, sich bundesweit dem terrestrischen digitalen Fernsehen zuzuwenden.
 
 DF: Medienrechtlich soll eine Verschlüsselung von DVB-T kein Problem darstellen. Stimmen Sie mit dieser Meinung überein?
 
Schurig: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die öffentlich-rechtlichen Programmveranstalter ein erhebliches medienrechtliches Problem mit der Verschlüsselung haben und deshalb auch auf absehbare Zeit die Nichtverschlüsselung zum technologischen Programm erheben werden. Für private Programmveranstalter, die der Aufsicht der Landesmedienanstalten unterliegen, ist bei der Verschlüsselung vor allem darauf zu achten, dass bei der technischen Plattform, die die Verschlüsselung organisiert, ein gleichberechtigter Zugang aller Interessenten gesichert ist. Solange dies nicht gesichert bzw. offen gelegt ist, gibt es ein medienrechtliches Problem.
 
 DF: In Mitteldeutschland existieren freie Multiplexkanäle, die für die kleineren Privatsender vorgesehen sind. Warum werden diese nicht ausgeschrieben, so dass andere Programmanbieter diese nutzen können?
 
Schurig: Freie, verfügbare Multiplexe im Bereich DVB-T können und sollen erst dann ausgeschrieben werden, wenn ein ausreichender Bedarf nachgewiesen ist. Andernfalls würde der von der Bundesnetzagentur ausgewählte Netzbetreiber investieren, ohne eine Absicherung zu haben, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Leistung auch abgenommen wird. Zusammen mit lokalen Fernsehveranstaltern in Mitteldeutschland sowie bereits zugelassenen privaten Programmveranstaltern sind wir in Gesprächen, um diesen Bedarf zu konkretisieren und dann anschließend umzusetzen. [sch]

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