Telekom muss VDSL-Netz für Konkurrenten öffnen

0
25
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Bonn – Auf den Druck der Wettbewerber hin wurde nun die Deutsche Telekom AG nun dazu verpflichtet, einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls, den so genannten IP-Bitstrom-Zugang, zu gewähren.

Wie die Bundesnetzagentur heute in einer Regulierungsverfügung bekannt gab, versetze der IP-Bitstrom die Wettbewerber in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick.

Die Regulierungsbehörde folgte damit der Ansicht der EU-Kommission, wonach der Rosa Riese seinen Konkurrenten den Bitstrom-Zugang auch für die neue VDSL-Infrastruktur gewähren muss.
Laut dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, werde durch diese Entscheidung den Verbrauchern künftig eine noch größere Auswahl an qualitativ hochwertigen und preisgünstigen Breitbandangeboten ermöglicht und die Breitbandpenetration und -nutzung in Deutschland weiter gefördert.
 
Die Deutsche Telekom AG müsse den IP-Bitstrom-Zugang zu nicht-diskriminierenden Bedingungen gewähren. Innerhalb von drei Monaten muss sie ihre Konditionen vorlegen, zu denen sie ihren Wettbewerbern den Bitstrom-Zugang ermöglicht. Die Entgelte, die die Konkurrenten für diese Zugangsleistung zahlen müssen, müssen zuvor von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.
Die EU-Kommission, der die Entscheidung im Vorfeld vorgelegt worden war, hat die nunmehr von der Bundesnetzagentur beschlossenen Maßnahmen deren Angabe zufolge begrüßt.
 
Das VDSL-Netz der Telekom ist in in zehn deutschen Ballungsgebieten verfügbar. Wegen der mit dem Ausbau ihres Breitbandnetzes verbundenen Milliarden-Investitionen hatte die Telekom eine befristete Ausnahme von der Regulierung verlangt. Dabei wird sie von einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der kommende Woche im Bundestag beraten wird, unterstützt. [sch]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Kommentare im Forum

Die Kommentarfunktion ist noch nicht aktiviert