LMK bestraft Sat.1 für Schleichwerbung

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat gegen den Privatsender Sat.1 eine Beanstandung wegen dem Verstoß gegen die Schleichwerbungsbestimmungen ausgesprochen.

Ludwigshafen/Berlin – Wie der Pressesprecher der LMK gegenüber DIGITAL FERNSEHEN sagte, ist Sat.1 jetzt dazu verpflichtet, einen in der Beanstandung aufgeführten Text in der Primetime zwischen 20:00 und 22:45 vorzulesen. Außerdem wurde ein Bußgeldverfahren gegen den Privatsender eingeleitet.

Der Wortlaut der Verlautbarung wird von der LMK komplett vorgegeben. „Inhaltlich ist in diesem Text genau festgelegt, dass in der zu beanstandenden Sendung nach unserem Ermessen Schleichwerbung stattgefunden hat“, sagte der Sprecher.
 
Gegen diese Entscheidung kann Sat.1 jetzt Widerspruch einlegen. Wenn die Auflage in Kraft tritt, hat der Privatsender genau eine Woche Zeit, den Text in seinem Programm zu verlesen. Darüber hinaus hat die LMK auch ein Bußgeldverfahren gegen den Privatsender eingeleitet.

Auf die Frage von DF, ob Sat.1 aufgrund des wiederholten Verstoßes gegen die Schleichwerbungsbestimmungen härter bestraft werden wird, sagte der LMK-Sprecher, dass jeder Fall unabhängig voneinander neu geprüft werde. Dennoch ist davon auszugehen, dass Sat.1 diesmal härter bestraft wird. Eine Entscheidung im Bußgeldverfahren soll dann im Dezember erfolgen.
 
Wie DF bereits berichtete, hatte Sat.1 während der Osterfeiertage in der Unterhaltungssendung „Jetzt geht’s um die Eier“ Schleichwerbung für einen Hersteller von Schokoladenosterhasen betrieben. Dies ist nicht das erste Mal, dass Sat.1 in Sachen Schleichwerbung auffällig geworden ist: Erst im Februar dieses Jahres wurde Sat.1 wegen Schleichwerbung in den Formaten „Sat.1 Frühstücksfernsehen“ und „17:30 Uhr Live aus Berlin“ von der LMK bestraft. [lf]

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