Verbraucherschützer verklagen Cablecom

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bern, Schweiz – Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat Anzeige gegen den Schweizer Kabelkonzern Cablecom erstattet, da dieser sein Abo-Fernsehangebot an den Kauf oder die Miete einer Cablecom Set-Top-Box koppelt.

Laut SKS verstoße die Cablecom damit gegen Auflagen der „Konzession für Digital-TV“ aus dem Jahre 2002, die ausdrücklich festlegen, dass der Vertrag über das Abo-Fernsehangebot „nicht vom Kauf/Miete einer Set-Top-Box der Cablecom GmbH abhängig gemacht werden“ darf. Nach SKS-Angaben sind jedoch diese Kopplungsgeschäfte bei Cablecom in Verbindung mit unangemessenen Preisen beim Kauf bzw. der Miete für die Set-Top-Boxen seit langem gang und gäbe.

Die bei der Wettbewerbskommission (WeKo) eingereichte Anzeige erfolge demnach wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Die SKS wirft der Cablecom, gegen das Kartellgesetz zu verstoßen.
 
Anhaltende Beschwerden von Verbraucherschützern haben die Cablecom bereits dazu veranlasst, die Kosten sowohl für den digitalen Kabelanschluss als auch für den angebotenen Festplattenreceiver zu senken. Das proprietäre System, wonach die durch die Cablecom eingesetzte Verschlüsselung nur von den eigenen Set-Top-Boxen entschlüsselt werden kann, hat der Schweizer Kabelkonzern damit aber weiterhin noch nicht aufgegeben (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [lf]

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