Erotik-Angebot „Pro 6“ als Mediendienst klassifiziert

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Erotik-Angebot „Pro 6“ der Wenzel Media GmbH wurde auf der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten in Kassel als Mediendienst eingestuft.

Sie hat der zuständigen Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (LRZ) die Erteilung einer entsprechenden medienrechtlichen Unbedenklichkeitserklärung empfohlen.
 
Vorgesehen ist die Ausstrahlung erotischer und teilweise pornografischer Inhalte über drei Programme mit je zwei Kanälen, wobei die Angebote nur einzeln abrufbar sind. Die Verbreitung erfolgt über Satellit. Um den entgeltpflichtigen Mediendienst nutzen zu können, wird der volljährige Kunde entweder bei Vertragsabschluss beim Händler über face-to-face-control-Verfahren identifiziert oder er muss zur Identifizierung ein Post-Ident Verfahren durchlaufen. Damit wird sichergestellt, dass das Angebot nur Erwachsenen zugänglich gemacht wird. Zur Authentifizierung des Nutzers bedient sich die Anbieterin eines Bestell- und eines Jugendschutz-PIN-Codes, wobei auch die Übermittlung biometrischer Daten über einen Fingerprint-Sensor vorgesehen ist. Mit einer in dieser Form konzipierten geschlossenen Benutzergruppe soll den Anforderungen des Jugendschutzes Rechnung getragen werden. Die Entscheidung erfolgt vorbehaltlich der Abstimmung mit der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). [lf]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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