Übernahme von Viva durch Viacom genehmigt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Bundeskartellamt in Bonn hat den beabsichtigten Anteilserwerb der Viacom Inc., New York, an der Viva Media AG, Köln, freigegeben.

Die Übernahme führt auf keinem der betroffenen Märkte, insbesondere dem Markt für Fernsehwerbung, zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung. Das Vorhaben konnte daher in der ersten Phase freigegeben werden.
 
Viacom ist ein amerikanisches Unternehmen mit globalen Aktivitäten in verschiedenen Bereichen des Medien- und Unterhaltungsgeschäfts. In Deutschland umfasst die Geschäftstätigkeit von Viacom den werbefinanzierten Betrieb der Musiksender MTV und MTV2Pop. Daneben betreibt das Unternehmen in Deutschland den Verkauf und die Lizensierung von Filmen und Fernsehserien sowie verschiedene Nebenaktivitäten. Viva Media ist ein Fernseh- und Kommunikationsunternehmen, dessen Kerngeschäft der Betrieb der werbefinanzierten Musiksender Viva und Viva Plus ist. Zur Geschäftstätigkeit von Viva Media gehören ferner die Lizensierung eigener Fernsehproduktionen über das Tochterunternehmen Brainpool TV GmbH, Köln, sowie einzelne Nebenaktivitäten.
 
Der Zusammenschluss betrifft im Wesentlichen den Markt für Fernsehwerbung, auf dem sich Fernsehveranstalter als Anbieter von Werbezeiten und werbetreibende Unternehmen als Nachfrager gegenüberstehen. Auf diesem von den beiden großen Senderfamilien RTL und ProSieben Sat1 geprägten Markt verfügen MTV und Viva nur über geringe Marktanteile, so dass der Zusammenschluss nicht zu wettbewerblich nachteiligen Veränderungen der Marktstruktur führt. Die Entstehung von Marktbeherrschung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn man berücksichtigt, dass die Zielgruppe der Musiksender vor allem musikinteressierte Zuschauer der Altersgruppe von 14-29 Jahren sind. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes schalten Werbekunden, die in erster Linie diese Altersgruppe ansprechen wollen, Werbung auch bei anderen, großen Sendern, die insgesamt über wesentlich höhere Zuschauerreichweiten verfügen. Insbesondere im Umfeld von Musiksendungen können Werbetreibende hier deutlich höhere Zuschauerzahlen aus der genannten Zielgruppe erreichen als bei den Musiksendern. Die großen Sender wären zudem jederzeit in der Lage, ihr Angebot an Musiksendungen auszubauen. Auch im Hinblick auf ein derart eng abgegrenztes Werbesegment ist das Vorhaben daher nicht zu beanstanden. [lf]

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