Senderverschiebungen in der Deutschschweiz

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Zürich – Ins Kabelnetz der Schweiz müssen künftig auch öffentlich-rechtliche Sender aus dem Ausland eingespeist werden. Eine entsprechende Reglementierung haben die Mitglieder des Schweizer Bundestages beschlossen.

Die Übertragungsliste des Bundesgesetzes für Radio und Fernsehen der Eidgenossenschaft wird damit um die Programme Arte, 3sat, TV5 Monde, ARD, ORF1, RAI Uno und France 2 ergänzt. Ebenfalls aufgenommen wurde Euronews, dass in der jeweiligen Sprache der Verbreitungsregion zu übertragen ist.

Kabelnetzbetreiber in der Schweiz sind damit künftig gesetzlich verpflichtet, die entsprechende Kanäle in ihr Übertragungsnetz einzuspeisen. Erhalten bleibt die Regelung für die sieben TV-Programm der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft, die von den Kabelbetreibern bereits verbreitet werden muss. Wie der Kabelnetzbetreiber Cablecom mitteilte, werde im Unternehmen die Entscheidung ausdrücklich begrüßt.
 
Fest steht mit dem Votum auch, dass es zu Verschiebungen von Sendern in der Deutschschweiz kommen wird. Die Programme Canale 5, n-tv und WDR werden ab dem 3. April dieses Jahres nur noch digital übertragen. Ausgenommen davon ist Biel. Hier sind davon zunächst nur Canale 5 und der Bayerische Rundfunk betroffen.
 
Parallel dazu wird in der Deutschschweiz ein neues digitales Grundangebot eingeführt, heißt es bei der Cablecom. Dieses wird 93 Sender umfassen und in der Anschlussgebühr von 21 Franken enthalten sein. Dafür notwendige Set-Top-Boxen können ab 1. April gemietet werden. [ft]

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