Swisscom kann weiter in VDSL-Netzausbau investieren

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bern – In der Schweiz tritt am 1. April das revidierte Fernmeldegesetz in Kraft. Dabei geht es vor allem um die Entbündelung der letzten Meile.

Die Schweizer Bundesräte haben die Revision allerdings auf das Kupfer-Anschlussnetz beschränkt. Investitionen in den Ausbau der Vernetzung in der Schweiz sind damit geschützt.

Von letzterem profitiert insbesondere die Swisscom. Da nur das Kupfernetz unter staatlicher Prämisse steht, kann der Konzert weiterhin sein Glasfasernetz ausbauen. Eigenen Angaben zufolge investiert das Unternehmen jährlich 500 bis 700 Millionen Schweizer Franken für dieses Anliegen. Ein großer Teil dessen werde besonders in den Ausbau der VDSL-Technologie gesteckt.
 
Bis Ende 2007 will die Swisscom dafür sorgen, dass 50 Prozent aller Schweizer Haushalte über einen derartigen Hochgeschwindigkeitszugang verfügt. Geplant sind Datenraten von bis zu 30 Mbit pro Sekunde.

Zugleich unterliegt das Unternehmen auch gesetzlichen Vorschriften beim Angebot von Zugangsdienst für Konkurrenzunternehmen. Um dieses Angebot sicherstellen zu können, habe man rund 50 Millionen Schweizer Franken aufgebracht, um diese entwickeln und bereitstellen zu können.
 
Marktbeherrschende Telekommunikationsunternehmen werden in die Pflicht genommen. Dabei geht es nicht zuletzt um die Verrechnung von Teilnehmeranschlüssen des Festnetzes, einen vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss, Mietleitungen sowie den Zugang zur Kabelnetzkanalisation. Zugleich ist ein schneller Bitstrom-Zugang für vier Jahre vorzuhalten.
 
Um für Kundenfreundlichkeit zu sorgen, sind die Schweizer Bundesräte beim Fernmeldegesetz noch ein Stück weiter gegangen. Klare Regelungen gibt es zum Schutz vor Spam. Ab 1. März kann das Versenden unerwünschter Massenwerbung per E-Mail oder SMS mit Geldstrafen belegt werden. [ft]

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