Verweigerte Sendelizenz für BTV4U ist rechtskräftig

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Stuttgart – Die Medienwächter in Baden-Württemberg haben BTV4U eine Verlängerung der Fernsehlizenz verweigert. Dagegen hatte der Sender geklagt.

Weil die Fernsehgesellschaft Regio Network Communication die Entscheidung der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) nicht anerkennten wollte, ging der Streit vor das Verwaltungsgericht in Stuttgart. Die zuständigen Richter haben nun entschieden, dass die LFK richtig gehandelt hat.

Bereits im Frühjahr 2003 hatte der Fernsehsender eine Ausstrahlungslizenz beantragt. Damals gaben die Medienwächter ihre Zustimmung. Allerdings galt die nur für ein Jahr und auch nur unter besonderen Auflagen. Grund: Die Vertreter der Landesanstalt hatten ihre Zweifel daran, dass der Sender die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen könnte.
 
Wie die LFK nun in einer Pressemitteilung informiert, hätten sich diese Zweifel in den Monaten darauf bestätigt. Der Sender habe sogar gegen Auflagen verstoßen. Geschäftsführer und Eigentümer Thomas Hornauer hätte seine eigene Erklärung, seine Befugnisse nur gegenüber den bestellten Geschäftsführern wahrzunehmen, nicht erfüllt. Stattdessen habe er Einfluss auf einzelne Mitarbeiter genommen und damit auf Fragen des Programms eingewirkt.
 
Diese Zuwiderhandlung sei seitens der LFK förmlich festgestellt worden und hätte zur Ablehnung einer Verlängerung der Sendelizenz geführt. Damit durfte BTV4U nur bis Ende des Jahres 2004 sein Programm ausstrahlen.
 
Vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof Stuttgart ist nun das Eilverfahren des Senders gescheitert. Die Richter stimmten der Vorgehensweise der LFK zu. Rechtskräftig seien auch die Auflagen der LFK gewesen, bestätigte das Gericht und verwies zudem auf Anhörungen, die mit BTV4U-Mitarbeitern durchgeführt wurden. [ft]

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