Topfield schlägt gegen Supersat zurück

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Köln – Nachdem Technisat bereits gegen die Abmahnmasche der Firma Supersat vorgeht, setzt sich auch der koreanische Receiverhersteller Topfield zur Wehr.

Wie Topfield heute gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mitteilte, hat der Experte für Festplattenreceiver seine Anwälte mit einer Nichtigkeitsklage gegen das von Supersat in Anspruch genommene Patent am DiSEqC-Verfahren beauftragt.

Nach den Abmahnungen der Neu-Isenburger, die Topfield zur Kenntnis gelangten, hat Supersat nach Meinung der Koreaner keinen Anspruch auf die geforderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.
 
Supersat verschickt seit einiger Zeit Abmahnungen an Händler und Hersteller, die Produkte produzieren bzw. anbieten, die das DiSEqC-Verfahren benutzen. Unter anderem bekamen Händler Abmahnungen der Supersat-Anwälte, nachdem sie auf eine Angebotsanfrage einer Neu-Isenburger Gebäudeverwaltungsfirma antworteten. Topfield warnt die Händler vor der übereilten Abgabe der mit der Abmahnung geforderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. [lf]

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