Supersat-Abmahnungen: ZVEH empfiehlt Einwilligung

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Frankfurt/Main – „Wir empfehlen unseren Mitgliedern die modifizierte und damit abgeschwächte Unterlassungserklärung zu unterschreiben“, bestätigte der ZVEH-Referatsleiter Frank E. Eichhorn.

Gegenüber DIGITAL FERNSEHEN wies der Leiter des Referats Betriebswirtschaft/Wirtschaftspolitik des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) auf die Risiken hin, die aufgrund der „völlig offenen Rechtslage“ für die Unternehmen bestünden.

ZVEH-Mitglieder, die bis zum 12. April eine mit Supersat abgesprochene Unterlassungserklärung unterschreiben, müssen nicht mit weiteren juristischen Verfahren und den damit verbundenen Kosten rechnen. Auf die durch die Abmahnung bisher entstandenen Kosten von 1 058 Euro besteht Supersat nach Eichhorns Angaben weiterhin.
 
„Wir versuchen gerade, Supersat dahingehend zu bewegen, auf die Abmahnungskosten zu verzichten. Hier verfahren wir aber nach dem ‚Prinzip Hoffnung'“, erläuterte der ZVEH-Experte den derzeitigen Verhandlungsstand mit der Gegenpartei. Wer die Unterlassungserklärung unterschreibe, hätte damit allen Ärger abgeschlossen. Auch verpflichtet sich Supersat damit, auf die angedrohten zivilrechtlichen Schritte zu verzichten und keine Schadensersatzklagen anzustreben. Damit würden keine weiteren Verfahrenskosten auf die Unternehmen zukommen.
 
Außerdem ginge es laut Eichhorn in der Unterlassungserklärung um Drehanlagenpatente für Sat-Schüsseln, auf welche die meisten Händler gut verzichten könnten. Für den privaten Bereich seien die Drehanlagen „im operativen Geschäft marginal“, hier würden die meisten Kunden auf schielende LNBs und Mulitfeed-Antennen zurückgreifen. Damit wäre das unschöne Kapitel für die ZVEH-Mitglieder sofort abgeschlossen.
 
Stoßrichtung ändern: Händler und Lieferanten angehen
 
Viel größer seien nach Aussage des ZVEH-Wirtschaftsexperten die Aussichten für die betroffenen ZVEH-Mitglieder, bei den Herstellern und Großhändler Rechtsansprüche geltend zu machen. Die Händler und Lieferanten seien nach Paragraf 433 Absatz 1 Satz 2 BGB verpflichtet, den Einzelhändlern Ware, sprich Satellitenanlagen und deren Komponenten, zu liefern, die frei von Rechtsmängeln ist. Eichhorn argumentiert, dass Patente, die einem Weiterverkauf entgegenstehen, einen Rechtsmangel darstellen.
 
Vor allem sei es hier mehr als verwunderlich, dass Teile der Industrie nachweislich schon seit 2005 von den Patentproblemen wissen. „Trotzdem wurde wohl auf Seiten der Hersteller bislang noch nicht so gehandelt, wie man es angesichts der Brisanz erwartet hätte“, beschwerte sich der ZVEH-Verantwortliche. Auch sei nach ZVEH-Erkenntnis bisher seitens der Hersteller noch keine Patentnichtigkeitsklagen gegen Supersat eingereicht worden. [lf]

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7 Kommentare im Forum

  1. AW: Supersat-Abmahnungen: ZVEH empfiehlt Einwilligung Ich verfolge die Geschichte auch recht gespannt. Vor dem Verein einzuknicken wäre sicherlich die dümmste Variante. kc85
  2. AW: Supersat-Abmahnungen: ZVEH empfiehlt Einwilligung Das ist ja das Problem an der Sache. Keiner kann nachvollziehen, ob da eventuell doch ein Patent verletzt wird. Die Sache scheint wirklich reichlich komplex zu sein. Patentrecht kann sehr kompliziert sein. Mal sehen, wie das ausgeht. kc85
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