Warnung vor Freibrief für Online-Angebote von ARD und ZDF

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Am 2. Mai verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Klage von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die letzte Erhöhung der Rundfunkgebühr sei in verfassungswidriger Weise zu gering ausgefallen.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) befürchtet laut einer Aussendung, dass das Verfassungsgericht quasi beiläufig die für eine freie Medienordnung essenzielle Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Sektors auf Rundfunkprogramme aufgeben könnte. Diese Sorge würde dadurch verstärkt, dass sich der für das Verfahren als Berichterstatter zuständige Verfassungsrichter Hoffmann-Riem bereits 2006 für eine Ausdehnung von ARD und ZDF im Internet ausgesprochen habe.

„Wenn das Verfassungsgericht dem mit staatlicher Finanzgarantie agierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Expansion in den bislang freien Meinungsmarkt journalistisch-redaktioneller Internetmedien gestattet, bedeutet das eine untragbare Verzerrung des publizistischen Wettbewerbs“, sagte Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ.
 
ARD und ZDF dürfen derzeit nach den Staatsverträgen Presse und Telemedien lediglich „programmbegleitend“ und nur mit „programmbezogenem“ Inhalt anbieten. Werbung sowie Sponsoring ist ihnen online verboten. Den maßgeblichen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht für die Presse anerkannt: Öffentlich-rechtliche Presse darf es nur „als lediglich unterstützende Randbetätigung“ von ARD und ZDF geben. Jede „pressemäßige Berichterstattung“, die also mit der privaten Presse in echte publizistische Konkurrenz tritt, ist untersagt.
 
Das im EU-Beihilfestreit über die Europarechtswidrigkeit der Rundfunkgebühr ausgehandelte Verfahren zur Prüfung öffentlich-rechtlicher Online-Angebote könne und wolle die nationalen medienrechtlichen Schranken gegen eine mediale Expansion von ARD und ZDF keinesfalls außer Kraft setzen. Wenn nun dennoch zu lesen sei, „im Gegenzug“ zu einem Prüfverfahren für öffentlich-rechtliche Angebote seien alle journalistisch-redaktionellen öffentlich-rechtlichen Angebote online erlaubt, sei das rechtlich nicht haltbar, so der VDZ. [fp]

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43 Kommentare im Forum

  1. AW: Warnung vor Freibrief für Online-Angebote von ARD und ZDF na dan können wir schonmal sparen für die nächste GEZ erhöhung.die kommt auf jedenfall! nach oben keine grenzen,den es gibt niemand in deutschland der sich mit den Öffendlichrechtlichen anlegt.Und,wen,kommt nur heisse luft.Und es wird alles wieder eingestellt.Und Am 2. Mai verhandelt das Bundesverfassungsgericht in eine MedienShow nur.ARD und ZDF werden auch weiterhin Millarden den Gebührenzahler aus der tasche ziehen.Vielleicht gibt es bald ja eine neue Partei in Deutschland (mit dem Slogen(GEZ die Digitale Partei-Deutschland.
  2. AW: Warnung vor Freibrief für Online-Angebote von ARD und ZDF Bis 20€ finde ich es noch Ok, danach nicht mehr, zumindest nicht wenn nicht endlich mehr spartenprogramme kommen
  3. AW: Warnung vor Freibrief für Online-Angebote von ARD und ZDF Für die HD Sender der ÖR wird bestimmt auch nochmal draufgesattelt. Fragt euch mal warum man nicht jetzt oder Anfang 2008 schon die HD Sender von ARD und ZDF startet. Man braucht ja dann ja wieder ne Begründung warum man mehr Geld braucht. Dann sind die 20 € recht bald erreicht! Und dann werden die Herrschaften bei den ÖR auch wieder recht flott kreativ um weitere Erhöhungen zu fordern. Sparen im eigenen Haus? Undenkbar, lieber den Bürger zur Kasse bitten.
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