BKA-Affäre: NDR muss Gegendarstellung senden

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Hamburg/München – Nach einem Bericht über das Bundeskriminalamt (BKA) und das Nachrichtenmagazin „Focus“ muss die NDR-Sendung „Zapp“ nun eine Gegendarstellung senden.

Diese Entscheidung hat das Landgericht Hamburg gefällt, nachdem der „Focus“ juristische Schritte eingeleitet hatte. Die Verfügung bezieht sich auf die Berichterstattung in der Affäre um vermeintlich korrupte Beamte des BKA.

Das Landgericht verfügte, dass der Sende eine Gegendarstellung des Focus-Redakteurs Josef Hufelschultewörtlich und ungekürzt senden müsse. Inhaltlich hatte „Zapp“ berichtet, Hufelschulte sei im Besitz einer Werner Mauss-Aussage, mit deren Veröffentlichung er gedroht habe. Diese würde er nur dann nicht im Focus vornehmen, wenn ihm ein Schweigegeld gezahlt würde.
 
Der Focus-Redakteur betont in der Gegendarstellung jedoch, dass er darauf verwiesen habe, dass er selbst die Aussage nicht veröffentlichen werde. Zugleich habe er Mauss darauf aufmerksam gemacht, dass der Verkäufer des Dokumentes dieses vermutlich auch Dritten anbieten werde.
 
Das geflossene Geld habe der Redakteur weitergegeben und dafür Mauss das Dokument übergeben. Bei diesem Treffen habe er ebenfalls keine Verbindung zu einer Veröffentlichung im Focus hergestellt. [ft]

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