Sat.1 darf „Sat.2“ einführen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Luxemburg – Der Fernsehsender Sat.1 kann sich „Sat.2“ voraussichtlich als europaweite Marke für Dienstleistungen eintragen lassen.

Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Der Zusammensetzung aus Wort und Zahl könne die für eine Marke notwendige Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Darauf deute schon hin, dass solche Kombinationen im Telekommunikationssektor sehr gebräuchlich seien, hieß es zur Begründung.
 
Sat.1 wollte „Sat.2“ als Marke für Dienstleistungen der Medien-, Informations- und Unterhaltungsbranche eintragen lassen, unter anderem für Musik- und Sportveranstaltungen, die Produktion von Filmen, Software-Entwicklung und Beratungs-Dienstleistungen. Das europäische Markenamt im spanischen Alicante wies dies jedoch ab, weil das Kurzwort „Sat“ die Dienstleistungen nicht deutlich genug von anderen Anbietern unterscheide. Das Europäische Gericht Erster Instanz hatte dies im Juli 2002 teilweise bestätigt und gemeint, gerade bei Satelliten-Dienstleistungen sei keine ausreichende Unterscheidungskraft gegeben. Der EuGH hob die Entscheidung des Markenamts und das Urteil der Vorinstanz auf. Entscheidend sei nicht die Unterscheidungskraft der Bestandteile „Sat“ und „2“, sondern der gesamten Wortkombination „Sat.2“. Diese muss nun das Markenamt neu prüfen. [lf]

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