ProSiebenSat.1 gewinnt Verfahren gegen Aktionäre

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Die ProSiebenSat.1 Media AG hat das Spruchverfahren gewonnen, das in Folge der Verschmelzung der ProSieben Media AG und der Sat.1 Holding GmbH zur heutigen ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2000 eingeleitet worden war.

Das Oberlandesgericht München hat mit seiner Entscheidung den Beschluss des Landgerichts München I vom 8. September 2006 zugunsten der ProSiebenSat.1 Media AG bestätigt. Gegen den Beschluss des Landgerichts München I hatten mehrere der unterlegenen Antragsteller Beschwerde eingelegt.

Nach der Verschmelzung beider Sender im Jahr 2000 waren einige Vorzugsaktionäre von Pro Sieben enttäuscht und forderten mehr Geld aus dem Zusammenschluss. Deswegen hatten Sie einen Antrag auf Überprüfung des damaligen Umtauschverhältnisses und Festsetzung einer baren Zuzahlung gestellt.
 
Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14. Mai 2007 kann laut ProSiebenSat.1-Angaben eine weitere Beschwerde nun nicht mehr eingelegt werden. Das langjährige Spruchverfahren ist damit abgeschlossen. [lf]

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