Supersat gibt Unterlassungerklärung gegenüber Technisat ab

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Düsseldorf – Die Neu-Isenburger Supersat Electronic GmbH hatte Receiverhersteller und Elektronikhändler, die Sat-Anlagen mit DiSEqC-Steuerung vertreiben, gleich hundertfach abgemahnt. Nun gibt es einen ersten Teilerfolg für die Gegenseite.

Der Dauner Set-Top-Boxenhersteller Technisat hatte nach der Abmahnung beim Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen Supersat erwirkt, die es Supersat untersagte, weiterhin Abmahnungen gegen Elektronikhändler vorzunehmen.

Das Neu-Isenburger Unternehmen reagierte darauf mit einem Widerspruch. So kam es am Dienstag zu einer mündlichen Vorverhandlung zum Hauptsacheverfahren, in der Supersat jedoch nach Aussage von Technisat eingelenkt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat.
 
In der Erklärung räumt Supersat ein, dass die damalige Form der Abmahnung rechtswidrig gewesen sei. Gleichzeitig verpflichtet sich das Unternehmen, zukünftig Abmahnungen in der damaligen Form zu unterlassen. [lf]

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