Supersat: „Unterlassungserklärung gilt nur für ein Modell“

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Neu-Isenburg – Auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN erklärte der Supersat-Anwalt Dietmar Runte nun, dass die Unterlassungserklärung nicht alle Technisat-Geräte betreffe.

„Die Unterlassungserklärung gilt ausschließlich für den Digicorder S1-80GB und nur in Bezug auf dessen Bewerbung und Veräußerung“, so der Supersat-Rechtsbeistand gegenüber DF.

Händler, die sonstige Geräte von Technisat oder anderen Herstellern anbieten, müssen damit wohl weiter bangen. „Wir können jederzeit jeden Händler im Hauptsacheverfahren heranziehen“, so Runte.
 
Heute vermeldete Technisat noch einen Teilerfolg gegen Supersat. So konnte der Receiver-Hersteller am Dienstag in der mündlichen Vorverhandlung zum Hauptsacheverfahren von Supersat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erstreiten (DF berichtete).
 
Nach den Worten von Runte will Supersat keine Einstweiligen Verfügungen gegen Händler erwirken und vielmehr die Vereinbarung mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) auch auf Betriebe ausweiten, die nicht im ZVEH organisiert sind.
 
Wie DF berichtete, hatten der ZVEH und Supersat sich auf eine modifizierte Unterlassungserklärung geeinigt. Der ZVEH hat daraufhin seinen Mitgliedern geraten diese zu unterschrieben, um weiteren Forderungen vorzubeugen. [lf]

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