Urteil: Umgehung des DVD-Kopierschutzes nicht verboten

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Helsinki – Laut eines Urteils, welches ein finnisches Gericht gefällt haben soll, ist die Umgehung des DVD-Kopierschutzes CSS nicht illegal. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass der DVD-Kopierschutz bekanntermaßen unwirksam sei.

So verrückt wie es klingt: Dies könnte unter Umständen auch in Deutschland der Fall sein. Denn laut Angaben des Nachrichtenportal „Heise“ folgt das finnische Recht hier einer EU-Vorgabe, an die auch Deutschland 2003 seine Gesetze angepasst hat.

In der Vorgabe heißt es, dass die Umgehung „wirksamer“ Kopierschutzmaßnahmen nicht erlaubt sei. Was wirksam ist und was nicht, regelt das Gesetz hingegen nicht. Damit ist hier ein blinder Fleck entstanden, der durch weitere Urteile ausgelotet werden müsste.
 
Das Amtsgericht Helsinki urteilte jetzt, dass CSS nicht mehr als wirksamer Kopierschutz gelten könne, da der Code schon 1999 geknackt worden ist und im Internet mehrere Programme zur Entschlüsselung zum freien herunterladen bereitstünden.
 
Ende 2005 hatte eine Gruppe Computer-Aktivisten eine Anleitung zum Umgehen des Kopierschutzes online gestellt, sich dann bei einer Polizeistation selbst gemeldet. Dem Gericht blieb keine andere Wahl, die Angeklagten nun freizusprechen. „Heise“ weist darauf hin, dass das Urteil nur für Finnland zählt, und dort auch noch nicht verbindlich ist, da es in erster Instanz gefällt wurde. Dennoch soll die Chance für eine Bestätigung gar nicht so schlecht stehen. [lf]

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11 Kommentare im Forum

  1. AW: Urteil: Umgehung des DVD-Kopierschutzes nicht verboten witzige Logik,da es ja auch schon jemand geschafft hat in ne Bank einzubrechen ist das dann auch nicht mehr strafbar weil ja das Schloß nicht sicher zu sein scheint?
  2. AW: Urteil: Umgehung des DVD-Kopierschutzes nicht verboten Wo der wohl sein Studium absolviert hat?!
  3. AW: Urteil: Umgehung des DVD-Kopierschutzes nicht verboten ... der Richter hat lediglich festgestellt, dass CSS nicht als "technisch wirksam" bezeichnet werden kann und da hat er meiner Ansicht nach vollkommen Recht. Vor der letzten Urheberrechtsnovelle war es nicht verboten Kopierschutztechniken zu umgehen. Es gab schon bevor das Umgehen von "technischen wirksamen Kopierschutztechniken" unter Strafe gestellt wurde, es reichlich Software, die CSS aushebelten. Solche Programme gab es reichlich im Internet und auch bei Media Markt und Konsorten gab es solche vollkommen legale DVD-Kopierprogramme zu kaufen. Das Urheberrecht wurde novelliert und seit dem ist die Vermarktung und Verkauf entsprechender Software gesetzlich verboten. Und das allein soll aus CSS, das bislang nicht modifiziert wurde, einen technisch wirksamen Kopierschutz machen ? ...
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