Verbraucherschützer feiern Teilerfolg gegen Media Markt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin/Ingolstadt – Bisher konnte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) bei so genannten Lockvogelangeboten nur gegen einzelne Media Markt-Filialen vorgehen. Jetzt hoffen die Verbraucherschützer, zukünftig die ganze Media Markt-Kette juristische belangen zu können.

Diese Hoffnung schöpft der Bundesverband aus einem laufenden Verfahren vor dem Landgericht Ingolstadt. Dort hatte ein Richter laut VZBV im Rahmen der Verkündung des Beweisbeschlusses angegeben, dass die Media-Saturn-Holding GmbH für die bundesweiten Werbeaktionen von Media Markt verantwortlich ist.

„Wenn der Beschluss in ein entsprechendes Urteil mündet, wird es uns in Zukunft leichter fallen, die Holding insgesamt zur Rechenschaft und Verantwortung zu ziehen“, wertet VZBV-Vorstand Edda Müller den Beschluss als Durchbruch für die künftige Rechtsverfolgung. „Irreführung und Täuschung dürfen nicht länger durch trickreiche Geschäftsmodelle gedeckt werden“, so Müller weiter.
 
Auch in diesem Fall geht es um die reißerischen Werbungen, die Media Markt deutschlandweit schaltet. So bewarb die Elektronikkette Anfang 2006 im Rahmen der Kampagne „Die Beste Elf des Jahres“ einen DVD-Player für 19 Euro. Wie häufig bei diesen Billigangeboten war das Kontingent derart knapp gehalten, dass bereits kurz nach Geschäftseröffnung der DVD-Player in vielen Filialen ausverkauft war. Daraufhin beanstandete der VZBV ein Lockvogelangebot, welches Media Markt absichtlich nicht in angemessener Menge bereitgestellt habe, und zog in Ingolstadt vor Gericht.

Bisher ist es laut VZBV-Angaben so, dass Media Markt sich mit einem Trick aus der juristischen Verantwortung entzieht: Media Markt ist in zahlreiche, formal selbständige Tochtergesellschaften aufgesplittet, auf die Media Markt dann im Einzelfall die Verantwortung schiebt. Die Folge: Ausschließlich der konkret abgemahnte oder verklagte Media Markt musste entsprechende Werbeaktionen unterbinden.
 
Mit einem verbraucherfreundlichen Urteil im laufenden Verfahren würde dies künftig anders sein: Bei bundesweiten Werbeaktionen der Elektronikkette könnte der VZBV etwaige Unterlassungsansprüche in Zukunft direkt gegen die Holding richten. In den nächsten Monaten wird das Landgericht Ingolstadt nun Zeugen anhören, um zu entscheiden, ob der Vorwurf der „Irreführenden Lockvogelwerbung“ zutrifft. In diesem Zusammenhang wird auch ermittelt, ob neben der Holding auch die Media Markt Systemzentrale GmbH in Verantwortung zu ziehen ist. [lf]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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