LPR Hessen jetzt mit Befugnis für „neue Medien“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Butzbach – Die Novelle zum Hessischen Privatrundfunkgesetz trifft bei der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) auf großen Zuspruch.

Vor allem erlaubt diese Gesetzesanpassung nun auch die Kontrolle der Internetmedien. Dies wird nicht zuletzt durch den neuen Zusatz „und neue Medien“ im Namen der LPR deutlich.

Die Ausweitung der Kompetenzen trage den technischen und wirtschaftlichen Veränderungen der Medien und Infrastruktur Rechnung und passe die Aufgaben der Landesmedienanstalt der Entwicklung an, heißt es in der diesbezüglichen Pressemitteilung der LPR.
 
Auch die Förderung technischer Innovationen sowie des Analog-Digital-Umstiegs bezeichnen die Medienwächter auf ihrer Versammlung in Butzbach als „konsequent“. [lf]

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