Medienregulierung pro und contra

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Köln – Eine Medienwelt ohne Aufsicht? Diese Frage stand beim 19. Medienforum NRW am Anfang der Panel-Diskussion zum Thema „Medienregulierung – Sackgasse oder Königsweg?“.

So ganz konnte sich kein Panel-Teilnehmer – mit Ausnahme des Vertreters von Vodafone – eine Medienwelt ohne Regulierung vorstellen. Der Zugang dürfe auf keinen Fall dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen bleiben, betonte Helmut Verdenhalven vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger.

Moderator Rolf Schwartmann erinnerte an die Motive des Gesetzgebers zu Beginn der Rundfunkregulierung. Dem Fernsehen habe man durch die bewegten Bilder eine höhere Suggestivkraft als den Zeitungen unterstellt. „Außerdem gab und gibt es im analogen Bereich eine ausgeprägte Frequenzknappheit“, meinte Schwartmann.
 
Dieser Mangel an Übertragungskapazitäten werde uns in ein paar Jahren nicht mehr interessieren, prognostizierte Doris Brocker. Die Justiziarin der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) betonte, dass der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag dem Wandel auf dem digitalen Medienmarkt zum Beispiel durch die Zentrale Aufsichtskommission (ZAK) Rechnung tragen wolle.
 
Stephan Korehnke, Leiter Regulierung bei Vodafone D2, beklagte dagegen den jetzigen Zustand der Medienregulierung. „Es ist niemandem im Ausland zu vermitteln, dass wir als Bewerber für das mobile Fernsehen DVB-H in allen Bundesländern Anträge stellen mussten.“ Die Medienregulierung in Deutschland sei überholt, da sie die Konvergenz der Medien nicht berücksichtige. „Das ist ein Innovations- und Investitionshemmnis.“
 
Entschieden gegen die von Korehnke geforderte Sonderbehandlung für Telekommunikationsunternehmen sprach sich Tobias Schmid von RTL Television aus. Der Medienpolitik-Bereichsleiter sagte, die technische Konvergenz sei kein Grund, die Regulierung abzuschaffen: „Nur weil ich ein Endgerät jetzt transportieren kann, muss ich nicht gleich das Grundgesetz außer Kraft setzen.“ Für ihn sei wichtig, dass alle Rundfunkanbieter, auch die im Internet und im Mobilfunk, mit dem selben Maß gemessen würden. „Spiegel online mit Bewegtbild ist das gleiche wie RTL Explosiv mit Bewegtbild. Warum Spiegel online kein Rundfunk sein soll, das verstehe, wer will“, kritisierte Schmid.
 
Helmut Verdenhalven dagegen hält Rundfunkregulierung im Internet für überflüssig. Am Beispiel des Kölner Stadt-Anzeigers und seines Internet-Produkts KSTA.TV könne man sehen, dass es sich dabei nicht um Rundfunk handele, da dabei kaum Meinungsrelevanz festzustellen sei. Schmid hielt dagegen, dass auch ein TV-Sender wie 9Live kaum Meinungsrelevanz habe. „Dieses Kriterium genügt also nicht, um zu beurteilen, ob etwas Rundfunk ist oder nicht.“ Unterstützung erfuhr der RTL-Mann Schmid vom Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. „Wer audiovisuelle Inhalte anbietet, der fragt schnell nach publizistischer Relevanz und erfüllt dann die Kriterien eines Rundfunkanbieters“, erklärte Michael Libertus vom Justizariat des WDR.
 
Tobias Schmid zeigte sich besonders unzufrieden mit den Signalen, die im Bereich Medienregulierung aus Brüssel kommen. Einerseits werde dort der Rundfunk eindeutig als Kulturgut definiert, wofür selbstverständlich besondere Regeln gelten müssten. Andererseits aber mutiere der Rundfunk durch die Pläne der EU-Kommission zur Neuregelung der Frequenzverteilung zu einem reinen Wirtschaftsgut, kritisierte Schmid und forderte: „Der Gesetzgeber muss da Klarheit schaffen.“[lf]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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