Kartellamt: DVB-H-Konsortium muss sich öffnen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bonn – Das Kartellamts argwöhnt, dass T-Mobile, Vodafone und O2 andere Anbieter bei der Weitergabe der DVB-H-Sender diskriminieren könnten. Deswegen müssen die Mobilfunkbetreiber einige Nachbesserungen ihrer Konsortiumsanträge vorlegen.

Wie die „Financial Times Deutschland“ berichtet, darf das Betreiberkonsortium nur entstehen, wenn andere Mobilfunkanbieter später den Zugang zum DVB-H-Angebot, besonders zu den Programmen, diskriminierungsfrei erhalten.

Sollten die drei großen Mobilfunkbetreiber nachbessern, erlaubt das Kartellamt den Zusammenschluss und das Konsortium ist damit legitimiert. Wie die „FTD“ weiter berichtete, wollen die Netzbetreiber jetzt die Vorgaben des Kartellamts prüfen.
 
Wichtig wäre diese Marktöffnung vor allem für E-Plus, die aus dem Konsortium wegen zu hoher Kosten ausgestiegen waren. Damit E-Plus-Kunden später auch DVB-H empfangen können, muss gewährleistet sein, dass das Unternehmen die Sender vom Betreiberkonsortium auch bekommt.
 
Derzeit laufen die Lizenzausschreibungen für die DVB-H-Sendefrequenzen sowie den Betrieb der Sendeplattform. Handy-TV über DVB-H soll in Europa ein großer Markt werden. Um die Kosten zu teilen, haben sich die drei großen Handy-Anbieter T-Mobile, Vodafone und O2 zu einem Konsortium zusammengeschlossen. Gemeinsam wollen sie das DVB-H-Netz betreiben und dann die Angebote getrennt vermarkten. „ahrscheinlich ab Frühjahr 2008 soll der Handy-TV mit 16 Sendern deutschlandweit im DVB-H-Standard auf Sendung gehen. [lf]

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