Sat-Recht: So darf die Schüssel auf das Dach

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Der Streit um die Installation einer Satellitenanlage betrifft nicht nur Mieter, sondern auch Wohnunsgeigentümer, wenn die Wohnungstümergemeinschaft (WEG) nicht mit der Errichtung der Anlage einverstanden ist.

Grundsätzlich gelten für das Wohnungseigentumsrecht die gleichen Regeln wie für das Mietrecht. Das heißt: Das Informationsinteresse des einzelnen Wohnungsnutzers ist gegenüber dem Interesse des Eigentümers an der äußeren Unversehrtheit des Eigentums abzuwägen. Besteht ein besonderes Interesse eines einzelnen Wohnunsgeigentümers, zusätzliche Fernsehprogramme über Satellit zu empfangen, so tritt das Interesse der anderen Wohnungseigentümer gegenüber diesem zurück.

Ein besonderes Informationsbedürfnis haben deutsche Gerichte bisher Ausländern, Deutschen ausländischer Herkunft und bestimmten Berufsgruppen, beispielsweise politischen Auslandskorrespondenten, zuerkannt. Das Thema wirft immer wieder Fragen und Probleme auf. DIGITAL FERNSEHEN und die Rechtsanwältin Susanne Sprotte wollen Ihnen einen Überblick verschaffen – nachzulesen in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist. [fp]

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