Konflikt mit EU: Kartellamt verfolgt eigene Linie

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bonn – Das Bundeskartellamt will mit seinen Entscheidungen weiterhin vordergründig den Wettbewerb der Märkte sichern. Damit stellt sich die Behörde gegen die Wünsche der EU-Kommission, welche den Schutz des Konsumenten in den Vordergrund gerückt sehen möchte.

Das Bundeskartellamt argumentiert hier jedoch, dass wettbewerblich strukturierte Märkte effizient sind und Konsumenteninteressen damit nachhaltig schützen. „Als Kartellamt sind wir nicht an die Verwaltungspraxis der Kommission wie z. B. ihre Leitlinien gebunden. Allerdings entsteht ein gewisser Druck, innerhalb des Netzwerks europäischer Wettbewerbsbehörden möglichst einheitliche Ansätze zu verwenden.“

Prominentestes Beispiel aus der medienwirtschaftlichen Vergangenheit ist hierbei das Votum gegen eine Kooperation zwischen Arena und Premiere im Zusammenhang mit den Live-Rechten der Fußball Bundesliga. Damals wurde dem Präsident des Bundeskartellamts Bernhard Heitzer vorgeworfen, mit seiner Entscheidung die alte Monopolsituation mit Premiere als einzigem Anbieter wieder hergestellt zu haben. Er verteidigte die Entscheidung seiner Behörde jedoch mit dem Argument, den Wettbewerb sichern zu wollen. Eine Kooperation zwischen Arena und Premiere hatte das Kartellamt als Marktaufteilung eingestuft. [lf]

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