LFK bekommt Recht – Radiosender darf Fördergelder nicht einfordern

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Stuttgart – Die Einstellung der LFK-Zahlungen an den Privatradiosender Radio Dreyeckland für den Frequenzbereich Schofpheim war rechtens. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart und wies einen Eilantrag des Senders ab.

Radio Dreyeckland hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts für seine Übertragungskapazität in Schopfheim nicht die Vorraussetzungen für eine finanzielle Förderung erbracht. Entgegen der Förderrichtlinien der LFK wird von Radio Dreyeckland kein Programm aus Schopfheim für Schopfheim produziert, sondern nur das Freiburger Programm von Radio Dreyeckland auf der Schopfheimer Frequenz ausgestrahlt wird. Dieses Programm wird aber bereits von der LFK nach den Förderrichtlinien finanziell unterstützt. Somit hat die LFK ihre finanzielle Förderung zurecht eingestellt.

„Es kann nicht sein, dass ein Nichtkommerzielles Radio öffentliche Zuwendungen erhält, die dafür vorgesehenen Leistungen aber nicht erbringt. Das wäre für alle anderen im Land mit großem Engagement lokal produzierenden Nichtkommerziellen Radios nur schwer verständlich“, so die stellvertretende Präsidentin der Landesanstalt für Kommunikation Angela Frank.
 
Radio Dreyeckland hatte vor Gericht angeführt, das die für Schopfheim vorgesehene eigene Morgenradio „wegen ausstehender Fördermittel nicht produziert“ werde. Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten und verwies auf Zahlungen der Landesmedienanstalt im Jahr 2006 und im ersten Quartal 2007, ohne dass es dem Radio gelungen sei, „die Vorraussetzungen für die Erstellung eines eigenständigen Programms für die Übertragungskapazität zu schaffen“. [lf]

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