BGH: Erotikseiten müssen mehr auf Jugendschutz achten

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Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil die Forderungen der Medienwächter zum Jugendschutz im Internet bestätigt. Somit ist die Altersprüfung mittels des „Persocheck“-Verfahren unzureichend.

„Die Entscheidung des BGH bestätigt die Sichtweise der KJM und verbessert die Voraussetzungen, ein hohes Schutzniveau in Deutschland durchzusetzen“, erklärte der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Wolf-Dieter Ring.

Die gemeinsam von den Landesmedienanstalten getragene KJM verlangt von Anbietern pornografischer Inhalte im Internet geschlossene Benutzergruppen die sicherstellen sollen, dass nur Erwachsene Zugriff haben. Damit dies gewährleistet wird fordert die KJM eine Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle unter Einbeziehung von Ausweisdokumenten und eine verlässliche Authentifizierung des Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang.
 
Diesen hohen Ansprüchen genügt das „Persocheck“-Verfahren nicht, bei dem am PC die eigenen Personalausweis-Daten vor der Freigabe eingetragen werden müssen. Unternehmen, die Sicherheitssysteme entwickeln wollen, bietet die KJM an ihre Systeme darauf zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Bisher konnten laut Angaben der Jugendschüzer bereits 18 Konzepte positiv bewertet werden. „Die Positivbewertungen der KJM zeigen, dass es inzwischen zahlreiche Beispiele für gesetzeskonforme und gleichzeitig praktikable Lösungen gibt“, so Ring. [lf]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: BGH: Erotikseiten müssen mehr auf Jugendschutz achten Ich würde auch niemals meine Perso-Nr. ins Netz schicken. Ich habe den X-Check Dongel. Das geht via Postident. War zwar Rennerei aber was tut Man(n) nicht alles gürs Auge
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