[jv] Der Set-Top-Boxen-Hersteller Technisat verstieß offenbar gegen das Diskriminierungsverbot gegenüber dem Programmveranstalter RTL II, stellte jetzt die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang der Landesmedienanstalten (GSDZ) fest.
Vorausgegangen war eine Beschwerde von RTL II, weil Technisat mit einem Software-Update für seine digitalen Satelliten-Boxen das Programm in der Senderliste von Platz 6 auf Platz 23 verschoben hatte. Den Platz 6 erhielt der von Technisat selbst produzierte Mediendienst "Technitipp TV". DIGITAL FERNSEHEN hatte bereits in seiner August-Ausgabe über Technisats Programmplatzwechsel berichtet.
Die Senderliste ist ein zentrales Instrument der Programmnavigation bei den Boxen, so die GSDZ. Für RTL II ergeben sich durch die Verschiebung erhebliche Nachteile bei der Auffindbarkeit des Programms. Besondere Relevanz erhält der Fall dadurch, dass Technisat im Bereich der digitalen Satellitenboxen in Deutschland einen Marktanteil von deutlich mehr als einem Drittel hält.
Technisat hatte darauf verwiesen, dass die Nutzer das Software-Update durch eine Bestätigung erst selbst aktivieren müßten und somit die Entscheidung über die Änderung der Programmliste beim Nutzer läge. Tests ergaben jedoch, dass der Nutzer bestätigen muß, ohne zuvor zu wissen, welche Veränderungen er im Navigator seiner Box damit auslöst. Auch die Möglichkeit, die Änderung rückgängig zu machen bzw. eigene Favoritenlisten anzulegen, konnte die Medienanstalten nicht davon überzeugen, dass mit der Änderung der Senderliste kein Fall von Diskriminierung vorliegt.
Der §53 des Rundfunkstaatsvertrags untersagt im Sinne der Sicherung der Medien- und Anbietervielfalt den Anbietern von Navigatoren und Programmführern, Programme unbillig zu behindern oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund ungleich zu behandeln (Diskriminierungsverbot). Die Sortierung von Senderlisten muss nachvollziehbar und nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Die GSDZ werde das entsprechende Ordnungsverfahren der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz weiterleiten, die dort zunächst ein Einigungsverfahren zwischen RTL II und Technisat einleiten wird.
AW: GSDZ geht gegen Technisat vor Aua aua aua, das ist doch krank! Wenn ich Programm XY gucken will schalte ich da hin, egal ob es auf Platz 6 oder 23 ist
Außerdem ist die eigene Fav.liste durch nichts zu ersetzen, wesentlich ebsser als ene von irgendjemand erstellte.
AW: GSDZ geht gegen Technisat vor Diese Schwachsinnskanäle von RTL und RTL II sind schon seit Jahren aus meiner Programmliste verbannt. Ich will nicht das meine Kiddys genauso hirnkrank werden wie die Schöpfer dieser Hirnisender. Armes Deutschland !!! Habt ihr keine anderen Probleme oder wat ??? Traurig das sich Gerichte mit sowas überhaupt beschäftigen.
AW: GSDZ geht gegen Technisat vor Vielleicht sollte man RTL II mal erklären, daß das ein freiwilliger und kostenloser Service seitens Technisat ist, die Programmliste zu implementieren.
Und dann gibt es ein unlösbares Problem:
Einer ist immer der Letzte. Will der jeweilige also immer vor Gericht ziehen?
AW: GSDZ geht gegen Technisat vor Was soll das erst werden wen wir alle ENTAVIO Boxen haben.
Da sind die Senderlisten auch festgelegt und können nicht verändert werden.
Da werden die Sender erst heulen wen sie auf 33 landen.
Aber die Liste ist ja bereits so gut wie festgelegt.
Erst kommt 9 live und dann die VIC Sender.
ARD und ZDF sind dann auf 1999.
AW: GSDZ geht gegen Technisat vor die haben doch nen schlag....
1. ist die vorgefertigte liste ein freiwilliges angebot, normalerweise macht man sowieso erstmal nen sendersuchlauf nach inbetriebnahme und ändert die kanäle dann in der favoritenliste wie man sie braucht...also ist die vorbelegung sowieso für die katz.
2. wieso hat rtl2 ein gewohnheitsrecht bei technisatreceivern? nur weil sie vorher auf 6 waren...muss das nun in alle ewigkeit so sein?
3. wie siehts dann mit den ganzen kastrierten receivern aus? kann ich premiere/arena/entavio verklagen weil ich premiere xyz auf 103 anstatt auf 122 haben will? wenn ja bitte ich DF mir bitte ein klageformular zur verfügung zu stellen
AW: GSDZ geht gegen Technisat vor Sorry aber das ist Unsinn. Die Reihenfolge neuer Sender in der Favoritenliste kann nach dem ISIPRO Download direkt mit der UP-/Down-Buttons beeinflußt werden.
Der Nutzer hat somit jederzeit die Kontrolle und weiß sehr wohl inwieweit sich die Favoritenliste verändert.
Und die Werksprogrammliste ist sowas vor irrelevant, da sich jeder Nutzer die Liste sowieso derart gestaltet wie er und nicht wie RTL II das will.
Schei*ße wat RTL II? Nix mit Entavio Zwangs-wie-kaufe-ich-mir-den-besten-Programmplatz Liste.
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