GSDZ geht gegen Technisat vor

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Der Set-Top-Boxen-Hersteller Technisat verstieß offenbar gegen das Diskriminierungsverbot gegenüber dem Programmveranstalter RTL II, stellte jetzt die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang der Landesmedienanstalten (GSDZ) fest.

Vorausgegangen war eine Beschwerde von RTL II, weil Technisat mit einem Software-Update für seine digitalen Satelliten-Boxen das Programm in der Senderliste von Platz 6 auf Platz 23 verschoben hatte. Den Platz 6 erhielt der von Technisat selbst produzierte Mediendienst „Technitipp TV“. DIGITAL FERNSEHEN hatte bereits in seiner August-Ausgabe über Technisats Programmplatzwechsel berichtet.
 
Die Senderliste ist ein zentrales Instrument der Programmnavigation bei den Boxen, so die GSDZ. Für RTL II ergeben sich durch die Verschiebung erhebliche Nachteile bei der Auffindbarkeit des Programms. Besondere Relevanz erhält der Fall dadurch, dass Technisat im Bereich der digitalen Satellitenboxen in Deutschland einen Marktanteil von deutlich mehr als einem Drittel hält.

Technisat hatte darauf verwiesen, dass die Nutzer das Software-Update durch eine Bestätigung erst selbst aktivieren müßten und somit die Entscheidung über die Änderung der Programmliste beim Nutzer läge. Tests ergaben jedoch, dass der Nutzer bestätigen muß, ohne zuvor zu wissen, welche Veränderungen er im Navigator seiner Box damit auslöst. Auch die Möglichkeit, die Änderung rückgängig zu machen bzw. eigene Favoritenlisten anzulegen, konnte die Medienanstalten nicht davon überzeugen, dass mit der Änderung der Senderliste kein Fall von Diskriminierung vorliegt.
 
Der §53 des Rundfunkstaatsvertrags untersagt im Sinne der Sicherung der Medien- und Anbietervielfalt den Anbietern von Navigatoren und Programmführern, Programme unbillig zu behindern oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund ungleich zu behandeln (Diskriminierungsverbot). Die Sortierung von Senderlisten muss nachvollziehbar und nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Die GSDZ werde das entsprechende Ordnungsverfahren der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz weiterleiten, die dort zunächst ein Einigungsverfahren zwischen RTL II und Technisat einleiten wird.
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46 Kommentare im Forum

  1. AW: GSDZ geht gegen Technisat vor Aua aua aua, das ist doch krank! Wenn ich Programm XY gucken will schalte ich da hin, egal ob es auf Platz 6 oder 23 ist Außerdem ist die eigene Fav.liste durch nichts zu ersetzen, wesentlich ebsser als ene von irgendjemand erstellte.
  2. AW: GSDZ geht gegen Technisat vor und auf meiner Favoritenliste ist RTL2 auf Programmplatz 56. Und nu?
  3. AW: GSDZ geht gegen Technisat vor Typisch Deutschland eben, als wenn es nichts wichtigeres gäbe. mfg Norbert
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