LfM erwägt Klage wegen abgelehnter DVB-T-Förderung

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Die heute Mittag bekannt gegebenen Entscheidung der EU-Kommission, das digitale Antennenfernsehens (DVB-T) nicht zu fördern, kommt für Norbert Schneider, dem Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) nicht überraschend.

Noch kenne man nicht die genaue Begründung, so Schneider und kündigte eine Prüfung an. Er zeigte sich enttäuscht und sagte, die drei unterschiedlichen Wege (Kabel, Satellit und die Terrestrik) müssten unterschiedlich und jeweils differenziert behandelt werden. Mittel seien bislang noch nicht geflossen. Er kündigte an, eine Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission zu prüfen.

„Wir haben Handlungsbedarf beim Antennen-TV als dem schwächsten der Wege gesehen. Uns hindert nun womöglich die Untersagung, die Marktdurchdringung von DVB-T in der Fläche, also auch in ländlichen Regionen, durchzusetzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert die flächendeckende Einführung durch Gebühren. Wir wollen nicht nur in Ballungsgebieten DVB-T. Leider ist diese Möglichkeit zunächst einmal verbaut.“ Die LfM-Förderung solle auch kleinen, Konzern unabhängigen TV-Veranstaltern, zugute kommen, erklärte Schneider.
 
Die LfM bleibe deshalb bei der Auffassung, dass die Förderung von privaten Veranstaltern im Einzelfall möglich sein müsse. Im Sinne von Wettbewerbsgleichheit müsse auch der private Rundfunk in die Lage versetzt werden, an neuen Verbreitungswegen, in diesem Fall des digitalen Antennenfernsehens, teilzuhaben.
 
„Ohne die geplante finanzielle Förderung in Nordrhein-Westfalen durch Mittel der LfM haben private Veranstalter keine Möglichkeit, sich neben Gebühren-finanzierten öffentlich-rechtlichen Angeboten zu behaupten“, erklärte Schneider abschließend. [sch]

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