UPC mit einstweiliger Verfügung gegen Telekom Austria

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wien – Zum zweiten Mal hat der Multimedianetzbetreiber UPC Austria die Telekom Austria (TA) verklagt.

UPC hatte die TA aufgrund irreführender Werbung für das Produkt Aon TV geklagt. Nun hat das Handelsgericht Wien wie auch bereits bei der kürzlich eingebrachten Klage gegen die Bewerbung von Aon Speed easy (Surfst nix, zahlst nix) eine einstweilige Verfügung gegen die TA erlassen.

Demnach hat es die TA ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ihr Produkt „Aon TV“ mit einem monatlichen Entgelt von Euro 4,90 zu bewerben, ohne dass sie mit gleichem Aufmerksamkeitswert darauf hinweist, dass zusätzlich zu diesen Kosten die laufende Grundgebühr für einen Festnetz-Telefonanschluss bei der TA dazu kommt. [fp]

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