Bundeskartellamt verteidigt Vorgehen im Kabelmarkt

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Bonn – Die Beschwerde, das Bundeskartellamt würde den Kabelmarkt ausbremsen, hat der Präsident der Wettbewerbsbehörde Bernhard Heitzer zurückgewiesen.

In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) verwies Heitzer, dass man seit 2002 über 25 Zusammenschlüsse im Kabelmarkt genehmigt habe. Das Problem liege daran, dass die Bundesregierung den Kabelmarkt in den 80er Jahren so kleinteilig geschaffen habe. „Dafür kann das Kartellamt aber nichts.“

Die Kritik der Kabelnetzbetreiber richtete sich aber vor allem auf das Ungleichgewicht zwischen den Beschränkungen bei Telekommunikationskonzernen und Kabelnetzbetreibern. Weil beide mit ihren Triple-Play-Angeboten zunehmend um dieselben Käufer konkurrieren, fühlen sich die Kabelkonzerne nun vom Kartellamt benachteiligt.
 
„Wir schauen natürlich, wie sich die Märkte entwickeln, und berücksichtigen das auch“, signalisierte Heitzer ein Umdenken seiner Behörde. Deswegen schaue man bei Zusammenschlüssen im Kabelmarkt auch darauf, ob diese mehr Wettbewerb bei den Anschlüssen für Breitbaninternet schaffen. „Wir sind nicht blind. Das Kartellamt betrachtet den Kabelmarkt nicht isoliert.“
 
Angesprochen auf die unterbundene Übernahme der Ish- und Iesy-Netze durch Kabel Deutschland von vor drei Jahren hielt Heitzer an der damaligen Entscheidung fest. „Dass vor drei Jahren der Marktführer Kabel Deutschland die Nummer zwei, die heutige Unity Media, und weitere Kabelgesellschaften kaufen wollte, konnten wir nicht zulassen. Das hätte ein Monopol geschaffen.“ Und auch heute, so ließ der Kartellamts-Präsident durchblicken, wäre eine derartige Fusion weiterhin „wettbewerbsrechtlich inakzeptabel“. [lf]

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