Artec Technologies greift Arcor an

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Diepholz/Eschborn – Eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Düsseldorf hat das Unternehmen Artec Technologies gegen den Telekommunikationskonzern Arcor erwirkt. Die Diepholzer werfen Arcor bereits seit längerer Zeit Patentverletzung vor.

Konkret geht es um die „Timeshift Restart“-Funktion innerhalb Arcors IPTV-Angebot. Diese Technologie ermöglicht den kostenpflichtigen Abruf von im TV-Programm gelaufenen Sendungen und ersetzt bei Arcor den Festplattenrekorder. Dabei wird das TV-Programm fortlaufend auf einem externen Server aufgezeichnet.

Bereits während der Aufnahme kann die Sendung schon abgerufen werden, so dass echtes zeitversetztes Fernsehen möglich wird. Der Zuschauer kann somit bei verspätetem Einschalten laufende Sendungen von Beginn an sehen, das Programm anhalten sowie zu gewünschten Szenen vor- und zurückspulen.
 
Ende Dezember hatte das Gericht laut Artec per Beschluss angeordnet, dass Arcor in seinen Räumlichkeiten eine Besichtigung von Vorrichtungen und Unterlagen durch einen Sachverständigen zu dulden hat. Ein Sachverständiger und ein Gerichtsvollzieher sollen daraufhin heute die Besichtigung in den Geschäftsräumen von Arcor durchgeführt haben. Wie Artec weiter berichtet, habe sich Arcor bisher nicht gesprächsbereit gezeigt. DIGITAL FERNSEHEN hat Arcor bereits um Stellungnahme gebeten. [lf]

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