EPG-Gebühr: Zeitschriften nicht betroffen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die von der VG Media und der ausführenden media102-licensing geforderten bis zu drei Euro pro Digitalreceiver sollen ausschließlich für die Nutzung von EPG-Daten für elektronische Programmführer anfallen.

Gedruckte Zeitschriften können damit weiterhin gefahrlos und ohne Gebührenbelastung das Fernsehprogramm abdrucken, es sei denn ein Sender selbst würde gegen seinen Abdruck vorgehen.

Pikant: Die gegenüber den Herstellern auftretende media102-licensing ist eine Tochter von dem Programmformatzulieferer PPS, der wiederum zur DPA-Gruppe gehört. Die DPA-Mediengruppe ist eine GmbH, deren News u.a. auch unser Onlinedienst veröffentlicht.
 
Die GmbH hat rund 190 Gesellschafter, nach eigenen Angaben „Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, Verleger, Rundfunkanstalten und -gesellschaften“. Ob aufgrund dieser Gesellschafterkonstellation von der Urheberrechtsforderung auch Verlage, die einen eigenen EPG betreiben im Internet oder für die Zulieferung an Hersteller von elektronischen Geräten betroffen sind, ist noch unklar.
 [fp]

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4 Kommentare im Forum

  1. AW: EPG-Gebühr: Zeitschriften nicht betroffen Zeitschriften können mit den EPG-Daten sowieso nichts anfangen. Schließlich interessiert kaum jemanden, was vor zwei Wochen los war.
  2. AW: EPG-Gebühr: Zeitschriften nicht betroffen Zumal man dann Zeitschriften doppelt abkassiert. War der Organisation wohl zu heiß.
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