Gericht hält Schleichwerbung bei TV-Shows für nicht zulässig

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Ludwigshafen – Schleichwerbung in Unterhaltungssendungen im Fernsehen ist nicht zulässig, auch wenn sie bei Sportübertragungen geduldet wird.

Das entschied das Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil vom Februar. Hintergrund ist eine Klage von Sat.1 gegen die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt LMK, die eine Show des Senders wegen Schleichwerbung beanstandet hatte. Zu Recht, befanden die Richter und wiesen die Klage des Senders gegen die Beanstandung zurück, wie die LMK in Ludwigshafen mitteilte.

Gegenstand des Streits war die im April 2006 ausgestrahlte Sendung „Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Oster-Show“. Während der Show, die aus einem Stadion in Halle gesendet wurde, war mehrfach ein überdimensionaler goldfarbener Osterhase mit rotem Halsband und Schriftzug im Bild, ebenso wie Werbebanner der Herstellerfirma.
 
Die LMK beanstandete dies als Schleichwerbung. Sat.1 hingegen sah sich den Angaben zufolge dafür nicht verantwortlich, da die Veranstaltung in dem Stadion nicht vom Sender sondern von einer externen Firma organisiert worden sei. Dabei handele es sich um sogenannte aufgedrängte Werbung, deren Übertragung – wie auch bei Sportveranstaltungen – nicht vermeidbar gewesen sei, argumentierte der Sender.
 
Das sahen die Verwaltungsrichter laut LMK anders. Sat.1 könne sich als Inhaberin der Rechte am Sendeformat nicht auf die Auslagerung der Organisation am Übertragungsort berufen. Das Gericht wies auch die Gleichstellung mit Praktiken der Sportübertragung zurück. Dass etwa bei Fußballübertragungen vielfach Werbung ins Bild komme, sei nur deshalb nicht zu beanstanden, weil der Informationswert des Spielberichts oder des Trainerinterviews die Wirkung der mitübertragenen Werbung übersteige. Dies sei bei einer Unterhaltungssendung nicht der Fall.
 
Der Direktor der LMK, Manfred Helmes, begrüßte das Urteil als „wichtige Unterstützung der Landesmedienanstalten im Kampf gegen Schleichwerbung“. Wegen der Grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat das Verwaltungsgericht die Berufung ausdrücklich zugelassen. (ddp}[ft]

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6 Kommentare im Forum

  1. AW: Gericht hält Schleichwerbung bei TV-Shows für nicht zulässig Wenn ich den Artikel so lese, dann frage ich mich natürlich, warum es erlaubt ist in der Gebührenverschwendungssendung schlechthin Gummibärchen, Autos, Filme zu "bewerben".Ich bin werder ein Freund von SAT1 noch vom ZDF, aber man sollte ein generelles Verbot, ohne Hintertürchen!!!, von solchen Werbemethoden durchsetzen.
  2. AW: Gericht hält Schleichwerbung bei TV-Shows für nicht zulässig Dann müsste sie ja den Leuten, die Werbung für ihre Filme usw.machen, eine Gage zahlen.
  3. AW: Gericht hält Schleichwerbung bei TV-Shows für nicht zulässig Wenn etwas Konsequenz hätte, dann wäre das der Verbot von Schleichwerbung (egal welcher Form) bei Sportübertragungen. Das schließt Bekleidung, Banner, Spielfeld etc. alles mit ein.
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