Gutachten: Online-Pläne von ARD und ZDF „verfassungswidrig“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Die Debatte um die Zulässigkeit der Online-Angebote von ARD und ZDF geht weiter.

Ein Rechtsgutachten von Deutschlands Verlegerverbänden erklärte jetzt die Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen im Online-Bereich für „schlicht verfassungswidrig“. Wie „Spiegel Online“ am gestrigen Mittwoch berichtete, ist der auf Kommunikationsrecht spezialisierte Rechtswissenschaftler Hubertus Gersdorf zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Online-Nachrichtenseite wie beispielsweise „tagesschau.de“ nichts anderes sei als eine aus Rundfunkgebühren finanzierte Zeitung und damit eindeutig verfassungswidrig. Gersdorf war vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) als Gutachter beauftragt worden, um endlich mehr Klarheit in die Rechtesituation zu bringen.

Bei den Online-Angeboten von ARD und ZDF handele es sich laut Gersdorf nämlich nicht, wie im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen, um programmbegleitende Inhalte mit dem Charakter einer digitalen Programmzeitschrift, sondern vielmehr um nicht zulässige Textdienste, die in direkter Konkurrenz zu Zeitungen und Zeitschriften stünden. Gersdorf zufolge spiele dabei für die verfassungsrechtliche Bewertung der Übertragungsweg, also ob Internet oder Papier, keine Rolle.

Schon seit längerem wurden Befürchtungen der Verleger laut, dass die öffentlich-rechtlichen Angebote den Wettbewerb auf dem Zeitungsmarkt unsachgemäß verschärfen und der ohnehin angeschlagenen Presse damit einen übermächtigen Konkurrenten bescheren würden. In seinem Gutachten bestätigt Gersdorf nun diese Vorwürfe. Neben der Wettbewerbsverzerrung werde durch die Aktivitäten von ARD und ZDF auch das Gebot der Neutralität des Staates verletzt, wenn dieser den Veranstaltern erlaube, in den Wettbewerb der freien Presse einzugreifen, so der Gutachter.
 
Die Öffentlich-Rechtlichen berufen sich in dieser Diskussion weiterhin auf ihren Qualitätsauftrag. Bis zum Sommer wird eine Entscheidung der Bundesländer darüber erwartet, welche Aktivitäten ARD und ZDF online künftig erlaubt sein sollen. [ft]

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14 Kommentare im Forum

  1. AW: Gutachten: Online-Pläne von ARD und ZDF "verfassungswidrig" Der nächste. Schlag auf Schlag
  2. AW: Gutachten: Online-Pläne von ARD und ZDF "verfassungswidrig" na das ist mal total unabhängig entstanden
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