Ewiger Streit: Sat kontra Kabel

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Leipzig – Trotz allem Gerichts-Hin und Her – der Grundsatz bleibt erhalten, dass jeder Mieter ein Recht darauf hat, sich aus frei zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren.

Sind über das Kabelnetz genügend dieser Informationsquellen zugänglich, so darf der Mieter oder Wohnungseigentümer aber auf diese verwiesen werden, weil dadurch aus Sicht des Bundesgerichtshofs das Eigentumsrecht am wenigsten beeinträchtigt wird. Sind Sie aber Ausländer oder Deutscher ausländischer Herkunft, kann Ihr gesteigertes Interesse am Empfang von Programmen aus der Heimat als Ausnahmefall gelten und somit Ihr Interesse über dem des Vermieters liegen.

Welche Sachverhalte es beim ewigen Streit „Sat oder Kabel“ zu beachten gibt, sollen Beispielfälle mit Meinungen von Rechtsanwältin Susanne Sprotte zeigen. Vielleicht ist Ihr Streitfall ja ähnlich gelagert und Sie hatten bis jetzt nur Ärger und keine Lösung hinsichtlich Ihres Fernsehempfangs? Dann lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist.
 
 
 
Rechtsanwältin Susanne Sprotte hilft Ihnen bei Fragen rund ums Sat-Recht über die in Kooperation mit DIGITAL FERNSEHEN geschaltete Sat-Recht-Hotline.
 
Sat-Recht-Hotline: Tel 0190 821738
Mo und Mi 10.00 bis 13.00 Uhr, Do 14.00 bis 19.00 Uhr
(1,86 Euro/Minute)[mg]

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  • Empfang_Satellit_Artikelbild: © twobee - Fotolia.com

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