Neue Musterwiderrufsbelehrung für Onlineshops

0
24
Bild: © Victoria - Fotolia.com
Bild: © Victoria - Fotolia.com

Köln- Zum 1. April tritt eine korrigierte Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BJM) in Kraft, die den Onlineshops endlich Rechtssicherheit bieten soll.

Um Onlinehändler und Warenversender vor Abmahnungen zu schützen, hatte das BJM im Oktober letzten Jahres einen Diskussionsentwurf für eine verbesserte Muster-Widerrufsbelehrung vorgelegt.

Wesentliches Manko – neben dem wenig praktikablem Umfang von vier A4-Seite – wäre jedoch die weiter bestehende Angreifbarkeit durch Gerichte gewesen. So hat man die neue Muster-Widerrufsberehrung von vielen Anhänge befreit. Auch ist geplant, die Belehrung im Sommer in Gesetzesform zu fassen. Dies würde sie vor Gericht deutlich stärken.
 
Kaum ein anderes Thema hatte Online-Kaufhäuser in den letzten Jahren so sehr beschäftigt wie die bisherigen Musterbelehrungen des BMJ. Gerichte erklärten das amtliche Muster für nicht rechtskonform, und Händler, die das offizielle Muster verwendeten, wurden reihenweise abgemahnt. [ar]

Bildquelle:

  • Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum