FDP kritisiert Kartellamts-Entscheidung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Das Duldung der SPD-Medienbeteiligungen in Hessen durch das Kartellamt sorgt für Unverständnis bei den Medienexperten der FDP-Bundestagsfraktion Christoph Waitz und Hans-Joachim Otto.

Vor allem sehen die FDP-Politiker einen Widerspruch zum Gebot der Staatsferne für den Rundfunk. „Dort, wo Parteien Programminhalte oder Strukturen in Rundfunksendern mitbestimmen können, ist eine freie und unabhängige Berichterstattung nicht mehr möglich“, so Waitz und Otto in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Das Bundeskartellamt hatte heute ein Beteiligungsverbot im hessischen Privatfunkgesetz für verfassungswidrig erklärt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Demnach sind kleinere Beteiligungen erlaubt, Hessen muss das Gesetzt bis Mitte 2009 abgeändert haben.
 
Dabei gaben die Bundestagsabgeordneten zu bedenken, dass auch bei kleinsten Beteiligungen Allianzen mit anderen Anteilseignern geschmiedet und mittelbar Einfluss genommen werden könne. „Aus dem Aspekt der Transparenz war die Regelung des hessischen Privatrundfunkgesetzes klar und schlüssig“. Um für Transparenz zu sorgen plädieren die FDP-Politiker nun an Medien mit Parteibeteiligung, freiwillig diesen Umstand auszuweisen. [lf]

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6 Kommentare im Forum

  1. AW: FDP kritisiert Kartellamts-Entscheidung Und wie sieht der Einfluß der Ministerpräsidenten auf die einzelnen ÖRR Anstalten aus? Ist das denn okay für die beiden FDP-Jungs?
  2. AW: FDP kritisiert Kartellamts-Entscheidung Die Unterscheide möchte ich gerne im Detail mal ausgearbeitet sehen. Ich bin von Parallelen überzeugt. Unabhängigkeit bei beiden? Ist die Frage.
  3. AW: FDP kritisiert Kartellamts-Entscheidung Nee, das ist mir zu pauschal. Ich kann ehrlich gesagt, beides nicht gut heißen.
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