Veränderte Rangfolge bei Kabeleinspeisung in Hessen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Kassel – Nach der Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes ist nun der nächste Schritt erfolgt.

Wie die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) mitteilt, sei nun auch die Satzung für die Kanalbelegung überarbeitet worden. Diese sieht nun eine veränderte Rangfolge für die Einspeisung von Fernsehprogrammen vor.

Vorrang haben Programme mit Grundversorgung, die auch länderübergreifende Kommunikationsräume bedienen. Danach folgen Programme, die zur Meinungsfreiheit beitragen, vor Sendern, die sich auf Spartenbereiche konzentrieren.
 
Aus dem Hörfunk sind – abhängig von der Kabelanlage – mindestens sechs Kanäle einzubinden, darunter ein Vollprogramm sowie informative, jugendorientiere und musikalische Sendungen.
 
Zugleich sind konkrete Bedingungen festgelegt worden, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung von analogen Kanälen stehen. Bei der Kanalbelegung wird Netzbetreibern nun ein größerer Handlungsspielraum zugestanden.
 
Die überarbeitete Satzung stellt die LPR Hessen auf ihrer Internetseite zur Verfügung. [ft]

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