KEK warnt weiter vor Zulassungsverlängerung von RTL Nord

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Potsdam – Der Streit zwischen der Kommission zur Ermittlung zur Konzentration im Medienbereich (KEK) und der Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein (MA HSH) geht weiter.

Anstoß der KEK-Wortmeldung ist die Entscheidung der MA HSH, den Programmveranstalter RTL Nord GmbH bis 2015 als Regionalfenster im RTL-Programm zuzulassen.

Eigentlich müssen Veranstalter von Regionalfenstern unabhängig von dem Hauptprogramm sein. Das ist im Fall der RTL Nord GmbH nicht gegeben, das Medienunternehmen gehört vollständig zur RTL-Gruppe. Für den Fall, dass es ansonsten keine weiteren Kandidaten gibt, sieht der Medienstaatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung vor.
 
Dort heißt es, Regionalfernsehen darf mit einem Hauptsender verbunden sein, wenn dieser die Unabhängigkeit der Berichterstattung gewährleistet. Die KEK allerdings argumentiert, dass für einen Rückgriff auf Landesrecht nur Raum sei, soweit der Rundfunkstaatsvertrag keine diesbezügliche Regelung enthält. In diesem Fall genieße der Rundfunkstaatsvertrag jedoch Anwendungsvorrang.
 
Ähnlicher Ärger steht der KEK im selben Fall auch mit der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) ins Haus. Die RTL Nord GmbH erstellt nämlich auch für RTL in Niedersachsen das Regionalfenster „Guten Abend RTL“. Und auch die NLM plant eine Lizenzverlängerung über 2009 hinaus bis 2011, allerdings nur unter Vorbehalt: So soll die Lizenzierung mit einer Widerrufsklausel für nach 2009 versehen werden.
 
Auch in diesem Fall kündigt die KEK widerstand an: So würde die NLM mit einemWiderrufsvorbehalt über ihre im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebenen Rechte hinausgehen, da die Ausübung des Widerrufs dann in ihrem alleinigen Ermessen liegt. Dies würde die medienpolitisch gewollte Trennung zwischen den Veranstaltern des Haupt- und Fensterprogramms unterlaufen. [ar]

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