DLM-Symposium: „Dividende des privaten Rundfunks zu gering“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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„Die Schweiz hat ein Fernsehangebot, das aus dem eigenen Markt heraus nicht zu finanzieren ist.“ Dr. Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), porträtierte beim DLM-Symposium die Besonderheiten des Rundfunkmarktes seiner Heimat.

Hauptgrund für die starke Fragmentierung der Rundfunkbranche sei die Dreisprachigkeit der Schweiz mit nur kleinen Medienmärkten für die einzelnen Sprachgemeinden. Gleichzeitig führe die Nähe zu den großen Märkten der Nachbarländer dazu, dass die Schweiz einen hohen Anteil an fremdsprachigen Programmen habe, erläuterte Dumermuth.

Der schweizerische Rundfunk brauche also Unterstützung, da ist sich Dumermuth sicher. Der Gesetzgeber habe daher ein Unterstützungssystem entwickelt. In Zukunft werde die Schweiz regionale und lokale Rundfunkanbieter mit Empfangsgebühren, dem so genannten Gebührensplitting, unterstützen. Die öffentliche Hand erteile den Veranstaltern einen Leistungsauftrag, gewähre dafür finanzielle Unterstützung, um anschließend die Leistung in einem Test zu überprüfen, kündigte Dumermuth an.
 
In Großbritannien, so Prof. Dr. Damian Tambini von der London School of Economics, werde Anbietern aus dem Bereich des Public Service Broadcasting (PSB) bereits einiges an Unterstützung geboten. Anders als in Deutschland verstehen Briten unter Public Service Broadcasting keinesfalls nur die öffentlich-rechtlichen Sender. Zu dieser Sendergruppe gehören jenseits des Ärmelkanals auch privatwirtschaftlich organisierte Sender wie ITV oder Channel 4. In Großbritannien, so Tambini, trete die Öffentlichkeit gegenüber den Public Service Broadcastern in Vorleistung. Das beginne bei Frequenzen und ende bei Regierungsförderung.
 
Allerdings, schränkte Tambini ein, werde das Veranstalten von Rundfunk in Großbritannien nicht einfacher. Jeder Geldgeber sollte bedenken, dass er in einen Markt investiere, der sich auf der Schwelle zur totalen Digitalisierung befände. Das Businessmodell derjenigen, die in Großbritannien im Public Service Broadcasting (PSB) tätig seien, werde immer krisenanfälliger. Die Verpflichtungen, die das Etikett PSB auferlege, hätten bei einigen Veranstaltern bereits zu Überlegungen geführt, die Lizenz zurückzugeben.
 
Für Martin Stadelmaier, Staatskanzleichef von Rheinland-Pfalz, stellten sich in seinem anschließenden Vortrag folgende Fragen: Was können wir uns bei der Schweiz oder Großbritannien abschauen? Was darf die Gesellschaft von Rundfunk erwarten? Rundfunk, so konstatierte Stadelmaier, sei stark durch Richterrecht definiert. „Dagegen steht eine unregulierte freie Presse und ein regulierter Rundfunk.“ Beide hätten, folgt man Staatssekretär Stadelmaier, dieselben Ziele: Die Wirklichkeit abzubilden und zum Gelingen der Demokratie beizutragen. „Und die Medien tragen zu einer kollektiven Selbstvergewisserung bei, die notwendig ist, wenn eine Gemeinschaft ein Staatswesen formulieren soll.“
 
Wenn diese Institutionen versagten, sei dies besonders heikel, da die digitale Welt die Gesellschaft vor immer größere Herausforderungen stelle, erläuterte Stadelmaier. „Die Dividende, die der private Rundfunk an uns ausschüttet, ist zu gering“, kritisierte Stadelmaier. Informationen und Nachrichten würden aus den Programmen verdrängt. „Das Bundesverfassungsgericht hat zurecht diese Entwicklung im privaten Rundfunk kritisiert.“ Stadelmaier schränkte allerdings ein, dass auch öffentlich-rechtliche Sender davon infiziert seien. „Wenn Knut und Paris Hilton im Fernsehen mehr Bedeutung erlangen, als die Realität der Menschen, als unerwähnte Kriege oder Politik, dann ist der Rundfunk auf dem falschen Weg.“ Auch im öffentlich-rechtlichen Programm seien ganze Bereiche der Kernberichterstattung in die Sparte oder den späten Abend verdrängt worden.
 
„Doch wie lassen sich Anreize zur Qualitätsverbesserung schaffen?“ Ein Blick nach Großbritannien lohne sich unter Umständen, meinte Stadelmaier. Dort und in der Schweiz habe man den Ehrgeiz, den Funktionsbegriff des Rundfunks besser zu definieren. „Daraus können wir für den nächsten Rundfunkstaatsvertrag lernen.“[fp]

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