Deutschland will terrestrische Frequenzen für Rundfunk

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Berlin – Die ablehnende Haltung des Bundesrates zu den Vorschlägen der EU-Kommission hinsichtlich der Überarbeitung des so genannten Telekom-Pakets stößt auf breite Zustimmung bei allen Verantwortlichen.

So begrüßt der ARD-Vorsitzende Fritz Raff, dass die Bundesländer den Vorschlag der EU nicht akzeptieren wollen. „Die Vergabe terrestrischer Frequenzen an den Rundfunk ist elementar für die Ausgestaltung der Medienordnung in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten der EU“, sagte Raff.

Eine Einschränkung dieser Gestaltungskompetenz durch Vorgaben aus Brüssel ist auch aus Sicht der ARD nicht akzeptabel. Er betonte die demokratischen, kulturellen und sozialen Funktionen die dem frei empfangbaren Rundfunk in Europa zukämen.
 
Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Thomas Langheinrich, erklärte: „Rundfunkfrequenzen können entgegen der Auffassung der europäischen Kommission nicht rein marktorientiert vergeben werden.“ Die Gestaltungshoheit der Rundfunkgesetzgeber der einzelnen Mitgliedsstaaten sei unbedingt zu beachten. Daher müssen die Rundfunkfrequenzen nicht nur als Wirtschaftsgüter, sondern vor allem auch als öffentliche Güter betrachtet werden.

Der Vizepräsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) Tobias Schmid sagte „dass die Frequenzvergabe ausschließlich in die nationale Kompetenz fallen muss und bei der Zuweisung von Rundfunkkapazitäten kein reiner Marktansatz zum Tragen kommen kann“. Das sei nicht nur eine deutliche Aussage des Bundesrates, sondern darüber hinaus ein wichtiges Signal für alle Rundfunkveranstalter.

Er betonte genauso wie ARD-Vorsitzender Raff, dass bei einer angedachten Verteilung der so genannten „digitalen Dividende“ vornehmlich dem inhaltlichen und technischen Entwicklungsbedarf des Rundfunks Rechnung zu tragen sei. Sowohl öffentlich-rechtliche wie auch private Programme seien hierbei zu berücksichtigen. Raff bemerkte in diesem Zusammenhang, dass die „digitale Dividende“, deren Verteilung derzeit diskutiert werde, erst durch die Einführung von DVB-T durch den öffentlich-rechtlichen und den kommerziellen Rundfunk überhaupt erst entstanden sei. [cd]

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