Public-Value-Anreiz für Privatsender: Anreize per Lizenzvergabe

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – In der vergangenen Woche ist in München die Studie „Elektronische Medien – Entwicklung und Regulierungsbedarf“ vorgelegt worden.

Das vom Münchner Kreis, einer gemeinnützigen Vereinigung für Kommunikationsforschung, erarbeitete Papier gilt nicht nur als Bestandsaufnahme der deutschen Märkte für elektronische Medien, sondern liefert auch einen perspektivischen Blick auf die mediale Zukunft unter dem besonderen Aspekt der Digitalisierung.

Darüber wird der Tatsache große Bedeutung beigemessen, dass vor allem auf rechtlicher Ebene die Medienarbeit inzwischen immer unübersichtlicher geworden ist. Telekommunikationsrecht, Rundfunkrecht und Internetrecht müssen gleichzeitig Anwendung finden, stehen aber immer häufiger auch in Konkurrenzzueinander, wenn es um Medienkonvergenz geht.
 
Zudem haben die Mitwirkenden der Studie Anforderungen für alle Marktteilnehmer formuliert. Diese stehen unter den Aspekten „Erhalt der Meinungsvielfalt“ und „Wohl des Konsumenten“. Dabei sei etwa ein Drei-Stufen-Test für die öffentlich-rechtlichen Programme, die als Garanten der Meinungsvielfalt gelten, unabdingbar. Plattformen wie YouTube sollen nur bedingt in den Rundfunkstaatsvertrag mit eingebunden werden, während auf die elektronische Presse das Rundfunkrecht überhaupt nicht angewendet werden soll.
 
Für den privaten Rundfunk sieht die Studie ein Anreizsystem vor, dass dazu beitragen soll, verstärkt Sendungen mit Public Value ausgestrahlt werden. Die Motivation dazu soll jedoch nicht auf finanzieller Ebene erfolgen, sondern seien über privilegierte Behandlungen etwa im Bereich der Lizenzvergabe, bei der Listung in Programmführern oder im Medienkonzentrationrecht denkbar.
 
Die Studie weißt außerdem darauf hin, dass künftig Netzbetreiber verstärkt im Mediengeschehen mitmischen werden. Es geht nicht länger ausschließlich um den Erwerb von Programmrechten, sondern verstärkt um vertikale Integration. Bestes Beispiel dafür ist die Vermarktung der Bundesligarechte. Aus Sicht des Münchner Kreises dazu führen, dass marktmächtiger Netzbetreiber verstärkt versuchen werden, konkurrierende Inhalteanbieter von den Netzen fernzuhalten. Es sei auch der Einsatz von Monopolrenditen möglich, um die Konkurrenz aus dem Netzbetrieb zu verdrängen.
 
Deutlich haben die Forscher betont, dass die Frequenzzuteilung für den Telekommarkt künftig vorrangig im Bereich der elektronischen Medien geschehen wird. Dies sei auch unter dem Aspekt der Einführung des HDTV-Standards zu bedenken. [ft]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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